Ab 24. September müssen lebenserhaltende Medizinprodukte der Risikoklasse 3, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, zwingend mit einem UDI-Code (Unique Device Identification) zur Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet sein, wenn sie in die USA verkauft werden. Andere Produkte und Risikoklassen folgen in absehbarer Zeit. Da im Rahmen der MDD- und IVD-Revision UDI auch in Europa eingeführt werden soll, empfiehlt sich die Vorbereitung darauf für alle Medizintechnikhersteller. Hierzu bietet Fasmed am 10. April ein Seminar an.
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