Die Weichen zur Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind mit der veröffentlichten Rechtsverordnung sowie dem Leitfaden des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt. Der Bundesverband Medizintechnologie, BV-Med, bewertet es positiv, dass die Anforderungen an den Nutzennachweis das von der Regierung versprochene „Fast-Track-Verfahren“ für den Zugang zu DiGAs ermöglichen. Dennoch bedarf es noch an Anpassungen.
Weiterlesen