ZVEI / Compamed / Medica 2019 Lösungen für den digitalen Wandel: Zulieferer sind gefordert
Am Montag hat die Allianz für Cybersicherheit auf der Medica ihre neue Empfehlung für Hersteller und Betreiber von Medizinprodukten vorgestellt: den Leitfaden zur optimalen Verwendung des „Manufacturer Disclosure Statement for Medical Device Security“ (MDS2). Erarbeitet hat dieses Dokument der Expertenkreis Cybermed der Allianz für Cybersicherheit unter Mitwirkung des ZVEI und seiner Mitgliedsunternehmen.
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- Leitfaden zur Cybersicherheit von Medizinprodukten
- DVG als Signal zum Vorantreiben der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft
- Aussteller auf der Compamed und ihre Angebote zum Thema Digitalisierung
„Der Leitfaden trägt dazu bei, dass Hersteller und Anwender von Medizinprodukten durch das MDS2 sicherheitsrelevante Informationen einfach austauschen können“, erklärt dazu Hans-Peter Bursig vom ZVEI-Fachverband Elektromedizinische Technik. Das MDS2 richtet sich ausdrücklich auch an Hersteller von Medizinprodukten. Diesen wird damit ermöglicht, Informationen zu (cyber-) sicherheitsrelevanten Merkmalen und Funktionen ihrer Produkte in strukturierter Form an die Betreiber zu übermitteln. „Diese Informationen sind für die Anwender besonders wichtig, um neue Medizinprodukte reibungslos in das bestehende Cybersicherheitskonzept der eigenen Einrichtung zu integrieren“, betont Bursig die Rolle der Medizinproduktehersteller für den digitalen Wandel.
Cybersicherheit gewinnt an Bedeutung
Grundsätzlich hat das Thema Cybersicherheit in der Gesundheitswirtschaft kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Denn immer mehr Medizinprodukte sind für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch auf Kommunikationskanäle nach außen angewiesen. Betreiber müsse sicherstellen, dass über solche Wege kein unbemerkter Cyberangriff auf deren Einrichtungen möglich wird. Dabei darf die Leistungsfähigkeit des Medizinproduktes aber nicht eingeschränkt werden. Auf Basis der Informationen, die der Hersteller über das MDS2 zur Verfügung stellt, soll das besser umsetzbar werden
DVG: Signal der Bundesregierung
„Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat auch die Bundesregierung ein deutliches Signal gesetzt, dass die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft ernsthaft vorangetrieben werden soll“, so Bursig weiter. Die Möglichkeiten des DVG müssten jetzt aber zügig nutzbar gemacht werden. Durch das neue Gesetz können sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen unter bestimmten Bedingungen zukünftig direkt von den Krankenkassen bezahlt werden, nachdem sie eine Bewertung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen haben.
Der ZVEI weist jedoch auch deutlich darauf hin, dass viele digitale Lösungen für die Gesundheitswirtschaft von den neuen Regelungen gar nicht erfasst werden. Das Gesetz definiert digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukte der Klassen I und IIa. „Für digitale Lösungen mit Medizinprodukten höherer Klassen ist die neue Regelung nicht anwendbar“.
Thema Digitalisierung bei Ausstellern auf der Compamed
Was aber haben nun die Aussteller auf der Compamed zum Thema Digitalisierung zu zeigen? Noch am ehesten gibt es hierzu eine konzentrierte Dosis am forschungsnahen Gemeinschaftsstand (F19-H29) des IVAM-Produktmarkts und natürlich bei den zahlreich vertretenen Sensorherstellern. Eher überraschen mag dagegen, dass Kunststofflieferanten wie Covestro (8b/H30) und Dupont (8a/K37) inzwischen Exponate aus dem Bereich Wearables präsentieren. Auch der Pumpenhersteller KNF (8a/H04) ist beim Thema Digitalisierung mit an erster Stelle zu nennen. Warum, erklärt CEO Martin Becker: „Mit unseren Produkten bewegen wir uns in hoch technologisierten Branchen, die sehr stark unter dem Einfluss der Digitalisierung stehen. Hier treffen wir damit auf Datentransparenz für die optimale Steuerung des Systems, sowie die stetige Vereinfachung der Gerätebedienung für den Nutzer.“
Aussteller-Angebot zum Thema additive Fertigung
Darüber hinaus ist vor allem auch die additive Fertigung eine Frage der Digitalisierung. Doch auch hier ist das Angebot der Aussteller noch ausbaubar. Neben Laserspezialist Coherent (Halle 8a/F35) und 3D-Druck-Pionier Stratasys (8b/N02) zeigt laut Ausstellerverzeichnis alleine die japanische JMC Corporation (Halle 8a/J33) entsprechende Anlagen. Besser sieht es da schon bei den Auftragsfertigern aus. Immerhin 17 Einträge spielt eine entsprechende Onlinesuche auf der Messewebsite aus, darunter bekannte Größen wie Igus (8b/A20), Protolabs (8b/F43) oder Röchling (8b/J31). Doch auch hier zeigt sich eine Schwäche der Zulieferer. Denn wer mit offenen Augen über die Compamed geht, der findet durchaus mehr zum Thema additive Fertigung, als das Messeverzeichnis hergibt – so zum Beispiel beim Kunststoffverarbeiter Riegler (8b/D21), der mit diesem Verfahren Werkzeugbau erheblich beschleunigt.
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