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Halten Sie die Übergangsfrist von drei Jahren für ausreichend?
Die Übergangsfrist von drei Jahren im Falle der Medizinprodukteverordnung – für die parallele Verordnung zu Invitro-Diagnostika gilt eine fünfjährige Übergangsfrist – ist nicht allzu großzügig bemessen. Angesichts der Anpassungsprozesse, die erforderlich sein werden, und insbesondere der Tatsache, dass nach der Übergangsfrist alle erstmals in den Verkehr gebrachten Medizinprodukte die Vorschriften der neuen Verordnung erfüllen müssen, drängt die Zeit. Branchenverbände fordern daher – aus meiner Sicht zu Recht – schon seit längerem, die Entwicklung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern die Änderungen zügig anzugehen.
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