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Kurzfristige NUB-Reform Verbände kritisieren: Zugang zu medizinischen Innovationen wird gefährdet

Quelle: Pressemitteilung BV-Med/Spectaris 3 min Lesedauer

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Mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll das Verfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus grundlegend verändert werden. Die Medizintechnik-Verbände BV-Med und Spectaris kritisieren das.

Mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll das Verfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus verändert werden. (Bild:   /  Pixabay)
Mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll das Verfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus verändert werden.
(Bild: / Pixabay)

Der Bundesverband Medizintechnologie (BV-Med) fordert Regierungsfraktionen und Bundesregierung auf, den Änderungsantrag zum GKV-Spargesetz zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus mit Medizintechnologien zurückzuziehen. „Im Eilverfahren soll für den Medtech-Innovationszugang ein Systemwandel vorgenommen werden. Das wird – entgegen den Zielen des Koalitionsvertrages – den Medtech-Standort erheblich schwächen, Innovationen verzögern und damit der Patientenversorgung schaden“, so BV-Med-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BV-Med schlägt stattdessen vor, die nach dem Spargesetz anstehende Strukturreform-Debatte und den laufenden Medtech-Dialog zu nutzen, um die Notwendigkeit einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gründlich zu diskutieren.

Mit dem am Sonntag (5. Juli 2026) vorgelegten Änderungsantrag Nr. 2 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll das NUB-Verfahren im Krankenhaus grundlegend (§§ 137e, 137h SGB V) umgebaut werden. Der Änderungsantrag kommt Stunden vor den Beratungen in den Fraktionen und dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 9. Juli - ohne jede Anhörung der Betroffenen. 

Eingriff in die künftige Patientenversorgung

„Was hier im Eilverfahren geregelt werden soll, ist nichts weniger als ein Systemwandel beim Marktzugang medizintechnischer Innovationen in Deutschland“, kritisiert der BV-Med. Der G-BA soll künftig allein und ohne fachliches Korrektiv über das Potenzial sämtlicher neuer nicht-medikamentöser Methoden entscheiden, für die erstmalig eine NUB-Anfrage gestellt wird. NUB-Vereinbarungen sollen auf Universitätskliniken und wenige weitere Häuser konzentriert werden. Und die Kosten der wissenschaftlichen Begleitung von Erprobungen nach § 137e Absatz 7 SGB V sollen künftig vollständig den antragstellenden Unternehmen aufgebürdet werden. 

Dr. Marc-Pierre Möll: „Jede dieser Maßnahmen wäre für sich genommen ein erheblicher Eingriff in die künftige Patientenversorgung. In ihrer Kombination und in dieser Kurzfristigkeit sind sie ein Alarmsignal für den Medizintechnik-Standort Deutschland.“ Ein Systemwandel dieser Tragweite dürfe nicht per Änderungsantrag in den letzten Stunden eines Gesetzgebungsverfahrens durchgesetzt werden. „Das ist Aktionismus zulasten der Patientenversorgung – und es beschädigt das Vertrauen in geordnete parlamentarische Verfahren“, so der BV-Med.

„Wer den Zugang zu Innovationen im Krankenhaus grundlegend verändern will, darf dies nicht im Eilverfahren und ohne breite fachliche Diskussion entscheiden. Solche Weichenstellungen müssen sorgfältig abgewogen werden, denn sie betreffen unmittelbar die Innovationskraft des Medizintechnikstandorts Deutschland und den Zugang der Patientinnen und Patienten zu neuen Behandlungsmöglichkeiten“, ergänzt Marcus Kuhlmann, Leiter der Medizintechnik bei Spectaris.

Hersteller sollen Studienkosten tragen 

Besonders kritisch bewertet Spectarisdie vollständige Übertragung der Studienkosten auf die Hersteller. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die den Kern der deutschen Medizintechnikindustrie bilden, könnten die zusätzlichen finanziellen Belastungen vielfach nicht tragen. Damit droht ausgerechnet den Unternehmen der Marktzugang erschwert zu werden, die einen Großteil der Innovationen in der Medizintechnik entwickeln. „Wer Innovation auf wenige Zentren konzentriert und gleichzeitig die wirtschaftlichen Hürden für Unternehmen deutlich erhöht, riskiert, dass vielversprechende Technologien Deutschland künftig gar nicht oder erst deutlich später die Patientinnen und Patienten erreichen. Das wäre weder im Interesse der Gesundheitsversorgung noch des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland“, so Kuhlmann.

Hinzu kommt: Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) hat die zugrunde liegende Empfehlung Nr. 31 selbst mit lediglich rund 50 Millionen Euro Einsparvolumen im Jahr 2027 beziffert. Gemessen am Gesamtvolumen des Gesetzes ist der fiskalische Ertrag marginal. 

Der BV-Med betont, dass Deutschland noch einer der führenden Medizintechnik-Standorte weltweit ist: mit über 210.000 Beschäftigten, hoher Exportquote und einer einzigartigen mittelständischen Struktur. Dieser Standort lebt davon, dass neue Methoden im Krankenhaus zeitnah erprobt und in die Patientenversorgung gebracht werden können. Der Änderungsantrag stellt genau diesen Mechanismus in Frage und sendet zugleich ein fatales Signal an alle Medtech-Unternehmen, die derzeit über Forschungs- und Produktionsinvestitionen in Deutschland entscheiden. Dies steht in offenem Widerspruch zu den Zielen der Hightech Agenda der Bundesregierung und des laufenden Pharma- und Medizintechnikdialogs.

„Der Änderungsantrag muss deshalb dringend zurückgezogen werden. Die Neuordnung des Umgangs mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gehört in den Medtech-Dialog und die für den Herbst angekündigte GKV-Strukturreform sowie eine G-BA-Reform. Nur dort können die Sachverständigen und alle Beteiligten – Fachgesellschaften, Krankenhäuser, Patientenvertretungen und Hersteller – angehört und tragfähige, innovationsfreundliche Lösungen entwickelt werden“, so BV-Med-Geschäftsführer Möll abschließend.

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