BV-Med BV-Med: „KHZG kann auch die medizinische Versorgung modernisieren“
Der Bundesverband Medizintechnologie, BV-Med, sieht in dem vom Bundestag verabschiedeten „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) das große Potenzial, neben den Prozessen auch die medizinische und technische Versorgung in den deutschen Krankenhäusern zu verbessern.
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- Krankenhäuser können 3 Mrd. Euro in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren
- Gesetzentwurf wurde um medizinische Versorgungsaspekte ergänzt
- Bei zahlreichen digitalen Gesundheitsanwendungen handelt es sich um Medizinprodukte
„Es ist gut, dass durch die Änderungsanträge auch die medizinische Versorgung mit modernen Technologien ihren Weg in das Gesetz gefunden hat“, kommentiert BV-Med-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bund 3 Mrd. Euro bereitstellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Mrd. Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Der Bundesrat berät am 9. Oktober über das Gesetz.
Medizinische Versorgungsaspekte
Der BV-Med begrüßt insbesondere, dass der sehr prozessorientierte Gesetzentwurf zuletzt auch um medizinische Versorgungsaspekte ergänzt wurde. Als Beispiel nannte der deutsche Medtech-Verband robotische Systeme in der medizinischen Versorgung sowie die Erweiterung des „digitalen Reifegrades“ eines Krankenhauses um die medizinische Forschung.
Der BV-Med hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es sich bei zahlreichen digitalen Gesundheitsanwendungen, die den medizinischen Fortschritt und die Patientenversorgung betreffen, explizit um Medizinprodukte handelt. „Für eine umfassende technische und digitale Ausstattung der Krankenhäuser – auch im Kontext einer fortschrittlichen Patientenversorgung – müssen moderne Medizintechnologien, beispielsweise digitale Endgeräte, in besonderem Maße berücksichtigt werden“, so der BV-Med.
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