Datenstrategie der Bundesregierung Daten können Leben retten – Positionspapier zur Datenstrategie
Redakteur: Kristin Breunig
Die vorgelegte Datenstrategie der Bundesregierung wird vom Bundesverband Medizintechnologie unterstützt. Jedoch fordert der Verband, dass forschende Medtech-Unternehmen Zugang zu den Daten des Forschungsdatenzentrums bekommen.
Der BV-Med unterstützt die Datenstrategie der Bundesregierung. Sie stelle einen wichtigen Schritt zu einem konsistenten und einheitlichen Umgang mit Daten dar. (Symbolbild)
Der Bundesverband Medizintechnologie, BV-Med, unterstützt die vorgelegte Datenstrategie der Bundesregierung, „weil sie auch die Wirtschaft im Blick behält“, so BV-Med-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der Ansatz, dass medizinischer Fortschritt nur gemeinsam mit den forschenden Medizintechnik-Unternehmen gelingt, müsse aber konsequenter umgesetzt werden. Der BV-Med betont besonders den Nutzen von Daten für den medizinischen Fortschritt. Denn frühere, präventive Interventionsmöglichkeiten, passgenauere Therapie-Ansätze und bessere Feedbackprozesse können durch Datennutzung zu schnelleren Produktverbesserungen und zu einer sicheren Patientenversorgung führen.
Positionspapier mit fünf Voraussetzungen
Insgesamt betont der BV-Med in seinem Positionspapier fünf Voraussetzungen für eine gelingende Datenstrategie, die sich weitgehend auch mit den Erkenntnissen und Empfehlungen des jüngsten Gutachtens des Sachverständigenrates Gesundheit zur Digitalisierung decken:
1. Die Medizintechnik-Industrie muss zu den nutzungsberechtigten Institutionen nach § 303e SGB V gehören, die Zugriff auf das Forschungsdatenzentrum haben.
2. Alle Patient*innen müssen das Recht haben, ihre Daten auch zu Forschungszwecken und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung individuell zu teilen.
3. Die Medizinprodukte-Branche ist bereit, bei ihr entstehende Gesundheitsdaten in aggregierter Form zur Verbesserung der Versorgung zur Verfügung zu stellen.
4. Gesundheitsdaten müssen anhand internationaler Standards erhoben werden. Standards dürfen nicht einseitig für den deutschen Gesundheitsmarkt gesetzt werden. Die Regulierung sollte bundeseinheitlich in einem „Bundesdatenschutzgesetz“ erfolgen.
5. Alle Beteiligten müssen den gleichen, geregelten Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, damit ein fairer Wettbewerb um beste Lösungen stattfinden kann. Es sollte keine zentrale Verwaltung durch Institutionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen geben.
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Stand vom 15.04.2021
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