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Retina Implant Erfolgreiche NUB-Entgeltverhandlungen zwischen Krankenkassen und RI-Implantationszentren
Das NUB-Verfahren soll die Einführung von Innovationen im Gesundheitswesen fördern. Gut zu wissen für Hersteller, dass das funktioniert. Dank NUB konnte Retina Implant nun die Kostenerstattung für ein subretinales Netzhautimplantat vereinbaren.
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- An Retinitis pigmentosa erkrankten Blinden Teile ihres Sehvermögens zurückgeben
- Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) jenseits der Fallpauschalen abrechnen
- Zertifizierte RI-Implantationszentren einigen sich mit regionalen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen Entgelthöhe
Erneut haben sich mehrere Kliniken mit den regionalen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf ein NUB-Entgelt für das subretinale Netzhautimplantat Alpha von Retina Implant (RI) geeinigt. Basis hierfür bilden die „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)“. Für Patienten mit der unheilbaren Netzhauterkrankung Retinitis pigmentosa (RP) im Spätstadium heißt das, dass sie in spezialisierten RI-Implantationszentren sowie weiteren Kliniken behandelt werden können und die Krankenkassen die Methode grundsätzlich anerkennen.
Kostenerstattung für subretinales Netzhautimplantat
Das NUB-Verfahren soll die Einführung von Innovationen im Gesundheitswesen in Deutschland fördern, denn diese „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ können nicht über das Fallpauschalen-System abgerechnet werden. Die Erstattung von NUB muss jährlich bis Ende Oktober des vorhergehenden Jahres beim „Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus“ (InEK) durch die Kliniken beantragt werden. Die RI-Implantationszentren erhielten vom InEK Anfang des Jahres die „Status 1“- Mitteilung und durften daraufhin mit den regionalen Kostenträgern die NUB-Entgelte vereinbaren. Diese Verhandlungen wurden nun erfolgreich abgeschlossen, was einen wichtigen Schritt im NUB-Verfahren in Bezug auf die Kostenübernahme für die Methode durch die GKV bedeutet.
Download des BV-Med-Leitfadens zum Medizinproduktemethoden-Bewertungsverfahren (1,3 MB)
Erfindung aus Deutschland – für die ganze Welt
Erbliche Netzhauterkrankungen, wie beispielsweise Retinitis pigmentosa, sind unheilbar und führen im Endstadium meist zur vollständigen Erblindung. Sie gehören zwar zu den seltenen Erkrankungen, aber allein in Deutschland sind über 30.000 Menschen davon betroffen. Das subretinale Netzhautimplantat „Retina Implant Alpha AMS“ kann Blinden, die an Retinitis pigmentosa erkrankt sind, einen Teil ihres Sehvermögens zurückgeben. Das heißt, Patienten können beispielsweise Lichtquellen wahrnehmen.
Das Reutlinger Medizintechnik-Unternehmen Retina Implant AG entwickelt und vertreibt das Implantat, das 2016 die CE-Kennzeichnung erhielt. „Mit der Kostenerstattung des Implantats für die Patienten in Deutschland ist ein weiterer wichtiger Schritt erreicht. Der Chip ist eine Erfindung aus Deutschland und soll künftig auch Patienten in weiteren Ländern zur Verfügung stehen“, erklärt Vorstandssprecher Reinhard Rubow.
RI-Implantationszentren in Deutschland
Das Städtische Klinikum Dresden-Friedrichstadt, die Universitätsaugenklinik Kiel, die Universitätsaugenklinik Tübingen, das Katharinenhospital Stuttgart sowie weitere Kliniken sind zertifizierte RI-Implantationszentren mit jeweils sehr erfahrenen Netzhautchirurgen. Sie haben sich mit regionalen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland über die Höhe eines NUB-Entgelts geeinigt und können auf dieser Grundlage das subretinale Netzhautimplantat Alpha AMS für Patienten mit RP im Spätstadium implantieren. Dafür erhalten sie eine Kostenerstattung.
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