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Innovationseinführung bei Medizintechnologien

BVMed-Konferenz thematisiert Rahmenbedingungen für Innovationen

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Mangelhafte Ausbildung und schlechte Vergütungsmodelle

Warum setzen sich die Innovationen bei der Krampfaderbehandlung nicht durch? Darauf ging Berater und Erstattungsexperte Rolf F. Dübbert in seinem Vortrag ein. 2010 haben knapp 800 Krankenhäuser operative Prozeduren für die Varizenchirurgie durchgeführt. Davon haben nur 23 Kliniken mit „moderner, weiterentwickelter“ Medizintechnologie behandelt: den Laser- und Radiowellen-Technologien. Der Rest sei mit dem so genannten Stripping „tradierte Medizin“, so Dübbert. In den USA und den Niederlanden sei das Verhältnis umgekehrt. Warum hinkt Deutschland bei den Innovationen hinterher? Als Hauptursache bezeichnet Dübbert, dass die Laser- und Radiowellen-Anwendung nicht Gegenstand der medizinischen Ausbildung in Deutschland ist. Sie seien reine „Anlernverfahren“. Außerdem gebe es für die Krankenhäuser trotz der hohen Abschläge eine „auskömmliche Vergütung“ mit dem Verfahren. Es fehle an Prozesskostenrechnungen, um das Einsparpotenzial der modernen Methoden zu dokumentieren. Externe Analysen zeigen, dass pro Fall 150 bis 300 Euro durch den Wegfall der Anästhesie bei Laser und Radiowelle eingespart werden könnten. Patienten sind hier weiter als die Krankenhäuser: sie fragen verstärkt die schonendere ambulante Methode nach, um den Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Hinzu kommt der Druck durch die Krankenkassen, um die ambulante Versorgung zu fördern. Dazu gibt es von der Barmer GEK bereits eine bundesweite Ausschreibung – allerdings mit einer vorgesehenen Selbstbeteiligung der Patienten in Höhe von 600 Euro.

Mit einem Innovationsfonds moderne Therapien ermöglichen

Die Finanzierung von überlebenswichtigen innovativen Therapien problematisierte Dr. Tobias Schilling, geschäftsführender Oberarzt der Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Bei aufwändigen Operationen gebe es keine Möglichkeit, den Patienten an den Mehrkosten einer neuen Methode zu beteiligen. Hier gehe es um Beträge von mehreren Tausend Euro. Schilling nannte Beispiele aus dem Herzklappenersatz oder dem chirurgischen Aortenersatz. „Manche Innovationen sind für den Patienten besser, aber deutlich teurer als der Standard – und das innerhalb einer DRG“, so Schilling. Die Entscheidung „Ethik oder Ökonomie“ sei für den Arzt schwer zu treffen. In Niedersachsen plane man deshalb, Landeszuschüsse für Forschung und Lehre teilweise für Innovationen einzusetzen, um moderne Therapien zu ermöglichen. Dies sei eine Art „Innovationsfonds“. Schilling: „Der Ansatz, aus dem ‚Gesundheitsfonds‘ einen ‚Innovationsfonds‘ abzuspalten, erscheint mir als der richtige Weg.“

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