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Hemmnisse behindern die Einführung neuer Methoden
Prof. Dr. Friedrich Hagenmüller, Chefarzt im Asklepios Klinikum Altona, berichtete über Hemmnisse bei der Einführung von medizintechnischen Innovationen am Beispiel der Dünndarm-Kapsel. Es handelt sich dabei um eine neue und schonende Methode zur Dünndarmdiagnostik, „eine radikale technische Innovation“, so Hagenmüller. Ziel ist es, den Dünndarm für die Endoskopie zu gewinnen, da damit die Strahlenbelastung vermieden werden kann und der Eingriff nicht invasiv ist. Der Patient schluckt auf nüchternen Magen die Kapsel, die zwei Videokameras enthält. Die aufgenommenen Bilder werden auf einen Computer übertragen und als Film für die Auswertung sichtbar gemacht. Eine spezielle Software erleichtert die Suche nach Blutungsquellen oder rötlichen, entzündlichen Schleimhautschäden. Die Einführung in der Klinik in Altona ging dabei nur über eine Mischkalkulation, da die neue Methode zu Beginn noch nicht erstattet wurde, aber aus Kliniksicht langfristig Patienten mit Dünndarmerkrankungen anzieht. „Die Klinik kann sich so als Dünndarmzentrum etablieren und profitiert davon bis heute. Sie wertet auch Kapselfilme für kleinere Krankenhäuser aus. Zusätzlich bemüht sich das Krankenhaus um die Überlegenheitsevidenz“, so Hagenmüller. Das Problem sei, dass der kaufmännische Geschäftsführer zunächst überzeugt werden müsse, erst einmal zu investieren.
Umdenken in der Markteinführung gefordert
„Die Innovationseinführung dauert in Deutschland gerade im ambulanten Bereich extrem lang“, kritisierte Thom Rasche, Partner bei Earlybird Venture Capital. Deshalb müssten neue Wege zur Innovationseinführung gefunden werden. Beispiel Kapselendoskopie im Dünndarm: diese Technologie kann sowohl im Akutbereich als auch im ambulanten Bereich eingesetzt werden. Die Methode wurde 2001 eingeführt und hatte zunächst acht Jahre lang keine Erstattung. Erst 2009 kam ein erlösrelevantes Splittkriterium im DRG-System zustande. In Deutschland ist die Erstattung im ambulanten Bereich allerdings auch nach 12 Jahren noch nicht geregelt. Erstattung ist nur auf Einzelantrag bei der Krankenkasse möglich. Die Verhandlungen zu einem EBM-Code laufen seit 2010 noch ohne Abschluss.
Rasche: „Wir müssen deshalb andere Wege in die Erstattung suchen, um vom ‚Folger‘ zum ‚Gestalter‘ zu werden.“ Beispiele seien die Privatabrechnung in der Chefarzt-Ambulanz oder die ambulanten Leistungen für Selbstzahler. Sein Plädoyer: „Um Innovationen einzuführen und klinische Daten zu generieren, brauchen wir ein Umdenken bei der Markteinführung.“ Man müsse mehr darüber nachdenken, wo Privatzahler-Modelle möglich und ethisch vertretbar seien.
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