Aktuelle Verordnungen zu KI, Cybersecurity und die MDR: die Regulatory Affairs Expert Talks in die vierte Runde. Am 1. und 2. April kann sich die Branche wieder über die Umsetzung der Regularien austauschen. Das Programm steht.
Einen bewährten Mix aus Gesprächen, Vorträgen und Workshops: das verspricht die vierte Ausgabe der Regulatory Affairs Expert Talks.
(Bild: Stefan Bausewein)
Am 1. und 2. April finden in Würzburg die Regulatory Affairs Expert Talks statt. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf den Themen künstliche Intelligenz (KI), Digitalisierung, Cybersecurity und Medical Device Regulation (MDR). Die Teilnehmer treffen in Würzburg auf Experten, die in Vorträgen erläutern, was aktuelle Verordnungen für regulatorische Änderungen mit sich bringen, wo die Herausforderungen und Chancen liegen und wie die Änderungen in den Unternehmen erfolgreich umgesetzt werden können. Zudem wird in einzelnen Workshops der Fokus ausführlicher auf ein bestimmtes Thema gelegt. Es gibt noch freie Plätze für das Event für interessierte Teilnehmer und Aussteller. Hier geht es zur Anmeldung.
Der zweite Tag startet mit der Keynote von Stefan Bolleininger, CEO der Be-on-Quality GmbH, zum Thema „Wenn sich Regularien streiten – Der Step-Tanz des Herstellers“ halten. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Regularien, die sich im EU-Raum tummeln. Haben Hersteller alle im Blick? In seiner Präsentation wird Bolleininger die unterschiedlichen Sichten erklären, was die Hersteller beachten sollten, und aufzeigen, wo die benannte Stelle eine Rolle spielt. Ebenso wird der Referent beleuchten, wo die benannte Stelle keine Einsicht hat.
Gemeinsame Aufgabe von Anbietern und Betreibern
Der europäische AI Act enthält nicht nur Anforderungen für die Hersteller (Anbieter) von KI-Systemen, sondern auch für die jeweiligen Betreiber. Insbesondere die geforderte KI-Kompetenz bei Mitarbeitern sowie die Transparenz von KI-Systemen stellt beide Stakeholder vor große Herausforderungen. In seinem Vortrag wird Thorsten Prinz, Senior Manager Medical Devices and Software beim VDE, die einschlägigen Vorschriften erläutern und Wege zur Compliance durch ein gemeinsames Handeln von Herstellern und Betreibern aufzeigen.
Für eine sichere und reibungslose Zulassung Ihrer Medizinprodukte
Neue Herausforderungen bei der digitalen Transformation meistern
Wie Sie die Zulassung Ihrer medizintechnischen Produkte sicher und reibungslos umsetzen können, erfahren Sie auf dem Forum „Regulatory Affairs Expert Talks“ in Würzburg. RA-Experten berichten über ihre Erfahrungen in der Umsetzung der MDR, erläutern was die Verordnung für regulatorische Änderungen mit sich bringt, und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Zulassung Ihrer Geräte mit wertvollen Praxis-Tipps.
Die Veranstaltung richtet sich an Regulatory Affairs Manager, Qualitätsmanager und alle Regulatory-Interessierten aus Medizintechnik-Unternehmen.
Sebastian Wittor, Project Manager Medical Engineering bei Bayoomed, wird sich in seinem Vortrag mit den Herausforderungen an die Cybersecurity durch Closed-Loop Medical Devices beschäftigen. Die geplante Einführung und Verbreitung von Closed-Loop-Systemen in der Medizintechnik stellt neue und komplexe Anforderungen an die Cybersecurity. Der Vortrag soll die spezifischen Herausforderungen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Cybersecurity von Closed-Loop Medical Devices untersuchen, mit besonderem Fokus auf die Anforderungen der EU Medical Device Regulation (MDR) und der U.S. Food and Drug Administration (FDA). Der Vortrag konzentriert sich auf die einzigartigen Risiken und Sicherheitsanforderungen für Closed-Loop-Systeme, bei denen die Software automatisch physiologische Parameter misst, interpretiert und therapeutische Entscheidungen ohne menschliches Eingreifen umsetzt. Zudem wird der Referent die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den MDR- und FDA-Richtlinien erläutern, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an das Risikomanagement, die Softwareentwicklung und die Post-Market-Überwachung. Besondere Aufmerksamkeit wird den FDA-Leitlinien für „physiological closed-loop controlled“ Medizinprodukte (PCLC-Produkte) gewidmet, die spezifische Anforderungen an die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Systeme stellen. Abschließend werden Empfehlungen für Hersteller zur Gewährleistung der Cybersicherheit von Closed-Loop-Geräten über den gesamten Produktlebenszyklus gegeben.
Zusammenspiel von MDR/IVDR, AI Act und Datenschutz
Mit dem AI Act ergeben sich für Medtech-Unternehmen neue rechtliche Herausforderungen, aber auch neue Chancen beim Einsatz von KI. Daneben sind weiterhin die Anforderungen der MDR/IVDR und des Datenschutzes einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Aber wie genau funktioniert das „magische Dreieck“ MDR/IVDR, AI Act und Datenschutz in der Medizintechnik? Rechtsanwalt Dr. Oliver Stöckel und Rechtsanwältin Afra Nickl aus der Fokusgruppe „Digital Health“ der Kanzlei SKW Schwarz erklären in ihrem Workshop anhand praxisnaher Beispiele, wie die regulatorischen Anforderungen des AI Act mit der Medizinprodukte-Regulatorik zusammenwirken und was Medtech-Unternehmen dabei künftig beachten müssen. Darüber hinaus werden die Referenten die Bedeutung des Datenschutzes in diesem Kontext diskutieren und zeigen, wie sowohl Hersteller als auch Anwender Medizintechnik mit KI datenschutzkonform einsetzen können.
Was bedeutet „Sicherheit“ bei lernenden Systemen?
Künstliche Intelligenz erobert die Medizin – von der Diagnose bis zur Therapie. Doch wie wird sichergestellt, dass diese High-Tech-Helfer nicht nur innovativ, sondern auch sicher und zuverlässig sind? Der Prozess der Zulassung von Medizinprodukten mit KI stellt Regulierungsbehörden, Entwickler und die Gesellschaft vor ganz neue Herausforderungen: Was bedeutet „Sicherheit“ bei lernenden Systemen? Wer trägt die Verantwortung bei Fehlern? Und wie können Innovationen gefördert werden, ohne die Patientensicherheit zu gefährden? Dem wird Julian Alpers, IT Consultant bei der Seleon GmbH, in seinem Workshop auf den Grund gehen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.