Der neue Richtlinienausschuss VDI 5708 will grundlegende Definitionen und Terminologien beim Bioprinting klären. Außerdem sollen sowohl Anforderungen an verwendete Geräte und Biotinten als auch wichtige physikochemische und biologische Grundvoraussetzungen geprüft werden.
Ziel des Richtlinienausschusses VDI 5708 ist es, den Bedarf an Standardprüfmethoden und Qualitätskontrollen zu benennen und notwendige Standards zu definieren.
(Bild: Wright Studio / Shutterstock.com)
Anlass für die Ausschussgründung innerhalb des Fachbereich Medizintechnik der VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences (TLS) sei der zunehmende Bedarf an Produktionsrichtlinien für die Bioprinting-Technologien sowie Richtlinien für die Verarbeitung von Biomaterial-Tinten und die Herstellung von Bioprint-Produkten. Mit Hilfe des Bioprintings können mehrere Zelltypen mit geeigneten Materialien zu sogenannten Biotinten kombiniert und entsprechend der am Computer erstellten Druckvorgabe dreidimensional im Raum positioniert werden. Forschende können damit beispielsweise In-vitro-Gewebemodelle generieren und so organtypische Prozesse untersuchen, was zum Beispiel für die Erforschung neuer Wirkstoffe von Nutzen sein kann.
Um den Prozess des Bioprintings reproduzierbar, anwendungsspezifisch und sicher zu gestalten und um zukünftige Entwicklungen in Richtung pharmazeutischer Produkte oder sogar einer Translation in die Klinik vorzubereiten, ist laut VDI eine grundlegende Standardisierung erforderlich.
Standards und Normen helfen dabei, personen- und ortsunabhängig reproduzierbare Ergebnisse zu liefern. Außerdem ermöglichen Richtlinien die objektive Bewertung von Forschungsergebnissen.
Dr. Andreas Hermann, VDI
Den Vorsitz des neuen VDI-Richtlinienausschusses übernehmen Dr. Hanna Hartmann vom NMI Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Institut in Reutlingen und Prof. Dr. Jürgen Groll vom Universitätsklinikum Würzburg. Beide beschäftigen sich bereits im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts SOP_Bio-Print der Erstellung von Protokollen für ein standardisiertes Bioprinting. Erklärtes Ziel der beiden Vorsitzenden ist es, den Bedarf an Standardprüfmethoden und Qualitätskontrollen zu benennen und notwendige Standards zu definieren. Dabei soll die schlussendliche Anwendung des 3D-gedruckten Produkts – als Medizinprodukt, ATMP oder In-vitro-Diagnostikum – stets berücksichtigt werden.
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