Nun sind sie also da, die neuen europäische Regularien für Medizinprodukte. Doch bislang wissen nur wenige Betroffene, welche Anstrengungen sie unternehmen müssen, um ihre Unternehmen MDR-compliant aufzustellen und eine CE-Kennzeichnung nach der neuen MDR vornehmen zu können.
Miriam Schuh, Expertin für Medizinprodukterecht und Salary-Partnerin bei Reusch Rechtsanwälte: „Erst die Zukunft wird zeigen, ob es den Verantwortlichen mit der MDR gelungen ist, die Verordnung entsprechend den ursprünglichen Erwägungsgründen zu gestalten.“
(Bild: Reusch Rechtsanwälte)
Neue MDR erweitert die Pflichtenkreise aller Wirtschaftsakteure
Höherklassifizierung für eine Vielzahl von Produkten; Scrutiny-Verfahren verlängert Prozess zur Erlangung des CE-Kennzeichens
Bisherige vertraglichen Vereinbarungen mit Lieferanten gehören auf den Prüfstand
Seit dem 5. Mai 2017 ist sie amtlich: die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) wurde zusammen mit der Verordnung für IVD im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Offiziell in Kraft treten werden beide Verordnungen am 25. Mai 2017. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren muss die Medical Device Regulationin allen Unternehmen verbindlich angewandt werden. Das heißt konkret, dass ab 26. Mai 2020 Medizinprodukte den Anforderungen der neuen MDR entsprechen müssen. Nur in wenigen Ausnahmefällen (Stichwort Abverkaufsregel) ist ein Inverkehrbringen von Produkten auf Basis der bislang geltenden Richtlinien auch noch nach Ablauf der Übergangsfrist möglich.
Neue Herausforderungen für KMU
Bei etlichen Regelungen der MDR wird erst die Zukunft zeigen, wie sie praktisch gehandhabt werden können. Klar ist aber schon jetzt, dass sich mit der neuen MDR der Pflichtenkreis aller Wirtschaftsakteure, allen voran der Medizinproduktehersteller selbst, signifikant erweitert. Für eine Vielzahl von Produkten wird eine Neu-, oftmals Höherklassifizierung gemäß der neuen Klassifizierungsregeln erforderlich werden. Hochrisikoprodukte sind zudem dem besonderen Scrutiny-Verfahren zu unterziehen, das den Prozess zur Erlangung des CE-Kennzeichens verlängern wird.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen werden Wege finden müssen, die wesentlich höheren Anforderungen an Qualitäts- und Risikomanagement, technische Dokumentation und die Erstellung klinischer Daten beziehungsweise der klinischen Bewertung zu erfüllen und hierbei gleichzeitig auch den Anforderungen der UDI-Kennzeichnung und gesteigerten Reportpflichten zu genügen. So fordert die MDR periodische, teilweise jährliche Updates von Post-Market-Surveillance-Plans/Reports, Post Market Clinical, Periodic-Safety-Update-Report, Summary of Safety and Clinical Performance.
Schritte zur MDR-Compliance
Um nach der faktisch nur kurzen Übergangsfrist von maximal drei Jahren Produkte weiter in Verkehr bringen zu dürfen, sollten Medizinproduktehersteller sowohl ihr Unternehmen wie die Produkte schnellstmöglich den Anforderungen der MDR entsprechend aufstellen und in Kontakt mit ihrer Benannten Stelle treten oder sich um Kooperation mit einer Benannten Stelle bemühen.
Gleichzeitig empfiehlt sich eine umfassende Analyse des Status quo hinsichtlich
Klassifizierung von Produkten
Gültigkeitsdauer von Zertifikaten
technischer Dokumentation
bestehender Instrumente der Produktüberwachung
über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Auf dieser Basis lässt sich am besten identifizieren, welche weiteren Anstrengungen unternommen werden müssen, um Unternehmen MDR-compliant aufzustellen und eine CE-Kennzeichnung nach der neuen MDR vornehmen zu können.
Auf den Prüfstand gehören dabei auch bisherige vertragliche Vereinbarungen mit Lieferanten. Denn die MDR verlangt vom Qualitätsmanagementsystem der Hersteller unter anderem ein umfassendes Ressourcenmanagement, das Auswahl wie Kontrolle von Zulieferern und sogar deren Unterauftragnehmern mit abbilden muss. Gleichzeitig sind Behörden wie Benannte Stellen gefordert, sich sehr viel kritischer auch mit den Zulieferern für Medizinproduktehersteller auseinanderzusetzen als bislang üblich. Insofern werden Hersteller zwingend an die eigenen Zulieferer strengere Anforderungen stellen und die Kooperation mit Lieferanten vertraglich umfassend neu regeln müssen.
Fazit: die Übergangsfrist strukturiert nutzen
Hersteller sollten die Übergangsfrist strukturiert nutzen, um die eigene Organisation rund um den Lebenszyklus ihrer Produkte im Licht der neuen MDR zu analysieren und anzupassen, um so das Fundament für eine MDR-konforme Entwicklung, Herstellung und Beobachtung ihrer Medizinprodukte zu schaffen.
Erst die Zukunft wird zeigen, ob es den Verantwortlichen mit der MDR gelungen ist, entsprechend den Erwägungsgründen für die Verordnung „einen soliden, transparenten, berechenbaren und nachhaltigen Rechtsrahmen für Medizinprodukte zu schaffen, der ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet, gleichzeitig aber innovationsfördernd wirkt“.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.