France

Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für Medizinprodukte EU-Kommission beschränkt Teilnahme Chinas an öffentlichen Aufträgen

Quelle: Europäische Kommission 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die EU-Kommission beschränkt chinesische Beteiligungen bei öffentlichen Aufträgen für Medizinprodukte über 5 Millionen Euro, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dies soll Anreize für China schaffen, die eigenen Marktpraktiken anzupassen.

(Maks Lab - stock.adobe.com)
(Maks Lab - stock.adobe.com)

Die Europäische Kommission hat beschlossen, chinesische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen für Medizinprodukte im Wert von mehr als 5 Millionen Euro in der EU auszuschließen. Mit dieser Maßnahme, die den Schlussfolgerungen der ersten Untersuchung im Rahmen des International Procurement Instrument (IPI) folgt, wird der Anteil chinesischer Inputs bei erfolgreichen Geboten auf maximal 50 Prozent beschränkt.

Dieses Vorgehen ist angesichts der Beschränkungen auf dem chinesischen Markt angemessen, so die EU-Kommission, und stellt gleichzeitig die Verfügbarkeit aller für das EU-Gesundheitssystem notwendigen Medizinprodukte sicher. Für Fälle, in denen keine alternativen Anbieter zur Verfügung stehen, sind Ausnahmen vorgesehen. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU, auch im Rahmen der WTO, da die EU gegenüber China keine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf öffentliche Aufträge hat.

Die Maßnahme soll Anreize für China schaffen, in der EU hergestellte Medizinprodukte und EU-Unternehmen nicht länger zu diskriminieren und mit der gleichen Offenheit zu behandeln, die die EU gegenüber chinesischen Unternehmen und Produkten an den Tag legt. Damit reagiert die EU auf Chinas langjährigen Ausschluss von in der EU hergestellten Medizinprodukte von Aufträgen der chinesischen Regierung.

Schutz von EU-Unternehmen vor unfairer Behandlung

Die globale Vergabe öffentlicher Aufträge (über 11 Billionen Euro pro Jahr) ist eine wichtige Geschäftsmöglichkeit für europäische Unternehmen. Der EU-Markt für öffentliche Aufträge zählt nach wie vor zu den offensten weltweit. So haben sich die Exporte chinesischer Medizinprodukte in die EU zwischen 2015 und 2023 mehr als verdoppelt.

Gleichzeitig hat China auf seinem Beschaffungsmarkt erhebliche und wiederkehrende rechtliche und bürokratische Beschränkungen eingeführt: Einem Bericht der EU-Kommission zufolge waren 87 Prozent der öffentlichen Aufträge für Medizinprodukte in China von diskriminierenden oder ausgrenzenden Maßnahmen und Praktiken gegenüber in der EU hergestellten Medizinprodukten und EU-Lieferanten betroffen. Der Bericht entstand im Zuge der am 24. April 2024 eingeleiteten ersten Untersuchung der Kommission gemäß der IPI-Verordnung.

Die Kommission hat wiederholt versucht, im Dialog mit den chinesischen Behörden eine konstruktive und gerechte Lösung zu finden, die EU-Unternehmen den Zugang zum chinesischen Markt unter vergleichbaren Bedingungen ermöglicht, wie sie für chinesische Firmen in der EU gelten. Trotz dieser Bemühungen hat China bislang nicht angeboten, konkrete Verpflichtungen zur Beseitigung der ermittelten diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken einzugehen.

Die Kommission ist weiterhin offen für Gespräche und einen intensiveren Austausch mit den chinesischen Behörden, um gegen diese Diskriminierung vorzugehen. Mit dem IPI sollen letztlich Anreize für positive Veränderungen geschaffen und ein gerechterer Marktzugang ermöglicht werden. Sollte China konkrete, überprüfbare und zufriedenstellende Lösungen anbieten, mit denen die festgestellten Bedenken wirksam ausgeräumt werden können, können die Maßnahmen im Rahmen des IPI ausgesetzt bzw. zurückgenommen werden.

(ID:50463162)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung