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Telemedizin Überblick E-Health-Anwendungen: Welche gibt es, was kosten sie?
E-Health-Anwendungen sind für Patienten vor allem zweckmäßig: sie sparen sich mit Telemedizin und E-Rezept den Weg zum Arzt und die Zeit im Wartezimmer, Apps können die Dokumentation der Medikamenten-Einnahme erleichtern. Was ist in Deutschland bislang möglich und was kostet es?

- Online-Sprechstunden ersetzenden den Gang zur Arztpraxis
- Rezepte in digitaler Form erst begrenzt möglich
- Ärzte können Apps verschreiben
Zwei Gesetze schaffen die Grundlage für die Einführung von E-Health: das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV vom 16.08.2019) sowie das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG vom 7.11.2019). Welche E-Health-Anwendungen stehen inzwischen zur Verfügung?
Online-Sprechstunden
Bereits seit Mai 2018 dürfen zugelassene deutsche Ärzte per Videotelefonie und Telefon oder schriftlich per Chat, Anamnese-Fragebogen und E-Mail behandeln. Um die Qualität zu sichern, gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zudem einheitliche Kriterien vor. Bislang wird die Fernbehandlung allerdings nur von wenigen niedergelassenen Ärzten angeboten – und schwer zu finden sind sie außerdem. Inzwischen gibt es reine Online-Praxen, bei denen auf Fernbehandlung spezialisierte Ärzte angestellt sind. Telemedizinische Vermittlungsplattformen stellen eine Verbindung zwischen Arzt und Patient her. Eine Ferndiagnose eignet sich nur für Krankheiten, bei denen keine körperliche Untersuchung nötig ist. In Frage kommen hier beispielsweise Bluthochdruck, Asthma, Heuschnupfen, Verhütung, Blasenentzündungen und Sodbrennen.
Die Online-Sprechstunde wird von den Krankenkassen bezahlt, allerdings bieten nur wenige Kassenärzte diese Service-Leistung an. Wer selbst bezahlt, kann auch privatärztliche Angebote annehmen. Bei Online-Praxen bezahlen die Patienten feste Tarife.
E-Rezept
Die Ausstellung von E-Rezepten – Rezepte in digitaler Form – ist prinzipiell bereits möglich. Bei vielen Arztpraxen und Apotheken müssen allerdings noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ab Sommer diesen Jahres soll es einheitliche Kriterien geben. Das Bundesgesundheitsministerium plant, dass die Umsetzung bis 2021 abgeschlossen ist und dann auch niedergelassene Ärzte E-Rezepte ausstellen können. Online-Praxen bieten diesen Service bereits an, meist in Kooperation mit Partnerapotheken und nur für bestimmte Indikationen – nämlich die, bei denen keine körperliche Untersuchung notwendig ist. Bei Krankenkassen, Versicherungen und Kassenärztlichen Vereinigungen laufen derzeit Modellprojekte für das digitale Rezept. Vereinzelt werden Kosten für E-Rezepte von Krankenkassen bereits übernommen.
Apps auf Rezept
Ab diesem Jahr, frühestens jedoch ab Frühjahr oder Sommer, sollen Apps von allen Ärzten verschrieben werden können. Betreffende Apps müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden, das die Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und den Datenschutz überprüft. Innerhalb eines Jahres müssen die Entwickler den Gesundheitsnutzen nachweisen. Vorgesehen sind Apps, die bei der Medikamenteneinnahme helfen oder chronisch Kranke unterstützen. Vom Arzt verschriebene Apps werden für Patienten kostenfrei sein.
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