Konformitätsbewertungsverfahren Tschüss analoge Dokumentation, hallo digitales Konformitätsbewertungsverfahren
Bisher laufen Konformitätsbewertungsverfahren analog, über eine Papierdokumentation, ab. Der TÜV Süd und das Johner Institut wollen dieses Verfahren digitalisieren.
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Bevor ein Medizinprodukt auf den Markt gebracht werden kann, muss es ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Erst nach erfolgreicher Konformitätsbewertung darf der Hersteller das CE-Kennzeichen bzw. die benannte Stelle ihre Kennnummer anbringen und das Medizinprodukt in Verkehr gebracht werden.
Noch in diesem Jahr möchte die benannte Stelle TÜV Süd Product Service Herstellern von Medizinprodukten eine digitalisierte Lösung zu Konformitätsbewertungsverfahren anbieten. Mit der standardisierten digitalen Lösung, die vom Kooperationspartner Johner Institut entwickelt wird, sollen die Aufwände für die Einreichung und Bewertung von Unterlagen reduziert und so ein effizientes und planbares Bewertungsverfahren ermöglicht werden.
Das Johner Institut hat dafür eine standardisierte Plattform mit offenen Schnittstellen entwickelt. Künftig können Hersteller die technische Dokumentation direkt in dem Tool erfassen und den Prüfern von TÜV Süd zur Verfügung stellen, ohne die Inhalte erst in Papierdokumente überführen zu müssen. Die offenen Schnittstellen ermöglichen den Herstellern die freie Wahl ihrer benannten Stelle.
Medizinproduktehersteller, die in der anstehenden Pilotphase an diesem Projekt teilnehmen wollen, können sich per E-Mail an TÜV Süd oder direkt an das Johner Institut wenden.
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