Chat GPT beantwortet nicht nur viele Fragen, sondern wirft auch einige neue auf: Laut Sebastian Vorberg, Rechts- und Fachanwalt für Medizinrecht, muss die Software beispielsweise als Medizinprodukt eingestuft werden. Bereits zweimal hat er sich diesbezüglich in einem offenen Brief an das BfArM gewandt.
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