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Förderungsprogramm Patentanmeldungen können gefördert werden

Ein Gastbeitrag von Dr. Markus Lichtnecker und Dr. Florian Lichtnecker*

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Die Absicherung von Innovationen durch Patente und Gebrauchsmuster ist gerade für Medizintechnik-Unternehmen überaus wichtig, um sich vor Nachahmern zu schützen und Wettbewerbsvorteile zu erhalten. Umso besser ist es, wenn die Kosten für den Schutz von neuen Entwicklungen und Erfindungen gefördert werden.

Das Förderprogramm WIPANO bietet für mittelständische Medizintechnik-Unternehmen eine interessante Möglichkeit, neue Entwicklungen kostengünstig über ein Patent oder Gebrauchsmuster schützen zu lassen. (Symbolbild)
Das Förderprogramm WIPANO bietet für mittelständische Medizintechnik-Unternehmen eine interessante Möglichkeit, neue Entwicklungen kostengünstig über ein Patent oder Gebrauchsmuster schützen zu lassen. (Symbolbild)
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Durch das Programm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ können bis zu 50 Prozent der Kosten einer Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung sowie weitere Leistungen wie Markenanmeldungen und Anmeldungen von Designs/Geschmacksmustern erstattet werden. Eine Antragstellung für dieses Programm ist nach aktuellen Vorgaben noch bis 30. Juni 2023 möglich.

Grundlage der Förderung ist dabei die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“, eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Antragsberechtigung und Antragsvoraussetzungen

Die WIPANO-Förderung kann u. a. von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß der EU-Definition beantragt werden, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Weiter muss die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeführt werden und es ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich. Diese Anforderungen machen die Förderung v. a. für mittelständische Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland interessant.

Wichtige weitere Voraussetzung ist zudem, dass in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung keine Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung erfolgt ist. Zu beachten ist außerdem, dass vor Laufzeitbeginn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf und z. B. keine Auftragsvergabe an einen Patentanwalt erfolgen darf.

Um jedoch im Rahmen des Antrags die Erfindung nicht zu veröffentlichen, was schädlich für den Patentschutz sein könnte, können spezialisierte Anwälte unverbindlich bei der passenden Formulierung helfen.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Der maximale Förderanteil beläuft sich bei dem Programm auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höhe nach sind diese förderfähigen Ausgaben auf 33.200,00 Euro begrenzt, was einen maximalen Zuschuss bzw. maximale Fördersumme von 16.600,00 Euro ergibt. Auch wenn die Kosten für einen Schutz in Deutschland im Regelfall deutlich darunter liegen, können höhere Kosten etwa bei der Anmeldung von Schutzrechten im Ausland anfallen.

Die Zuwendung findet dabei in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses statt, wobei diese Ausgaben durch das Unternehmen vorfinanziert werden müssen. Nach Abschluss der Förderung (typischerweise nach zwei Jahren) hat das Unternehmen alle Rechnungen und weitere Nachweise bei der Förderstelle einzureichen. Anschließend findet eine anteilige Erstattung der Kosten statt.

Welche Leistungen werden gefördert?

Das Förderprogramm für Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen bezieht sich auf den gesamten Prozess von der Prüfung einer Idee bis zu deren Absicherung durch Schutzrechtsanmeldungen und der Verwertung der Erfindung. Interessant ist, dass neben der reinen Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern auch damit zusammenhängende Leistungen erfasst sind und sowohl die Kosten der beauftragten Dienstleister (z. B. Patentanwalt), als auch die Amtsgebühren für die Anmeldungen gefördert werden.

Die Förderung selbst ist dabei in fünf verschiedene Leistungspakete unterteilt: Vor der Schutzrechtsanmeldung ist als erster Schritt eine Beratung und Detailprüfung hinsichtlich der Neuheit im Rahmen einer Schutzrechtsrecherche durchzuführen. Als nächster Schritt ist eine Detailprüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung vorgesehen. Hierbei findet u. a. eine Kosten-Nutzen-Analyse oder Wirtschaftlichkeitsanalyse statt. Als dritter Schritt hat eine Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung zu erfolgen, was jedenfalls bei Auslandsanmeldungen verpflichtend ist. Die Schutzrechtsanmeldung ist schließlich vom Leistungspaket 4 erfasst. Gefördert werden in diesem Zusammenhang zum einen Amtsgebühren für die Patentanmeldung bzw. Gebrauchsmusteranmeldung sowie zum anderen auch Ausgaben für die Kosten des Patentanwalts für die Ausarbeitung und Einreichung dieser Schutzrechtsanmeldung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass zusätzlich zu technischen Schutzrechten auch die Anmeldung von Marken und Designs finanziell unterstützt werden. Gerade die Kombination unterschiedlicher Schutzrechte kann bei einer Neuentwicklung von Produkten sehr sinnvoll sein, um diese umfassend zu schützen. Schließlich können im letzten Leistungspaket auch noch Aktivitäten zur Verwertung gefördert werden, z. B. die Erarbeitung einer schutzrechtsbezogenen Verwertungsstrategie, die aktive Messeteilnahme (eigener Messestand) oder die Materialausgaben für den Prototypen-Bau.

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Insgesamt werden damit umfassende Leistungen im Zusammenhang mit der schutzrechtlichen Absicherung neuer Innovationen gefördert. Dies gilt sowohl für den Schutz in Deutschland, als auch in weiteren Ländern.

Wie lange läuft das Förderprogramm und welche Fristen sind zu beachten?

Die Richtlinie für das Programm WIPANO trat bereits am 01. Januar 2020 in Kraft und gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2023. Anträge können nach aktuellem Stand jedoch nur noch bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Die maximale Laufzeit des geförderten Projekts beträgt 24 Monate, bis dieses abgeschlossen werden muss.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Förderanträge sind über das Elektronische Formular-System easy-Online zu stellen, wobei der Antrag vom Projektträger Jülich betreut wird. Aus der Erfahrung von Patentanwalt Lichtnecker mit zahlreichen geförderten Unternehmen ist die Antragstellung relativ einfach zu erledigen, wenn die gewünschten Angaben (z. B. Erklärung zur Einstufung als KMU, Nachweis der Unternehmenseigenschaft) vorliegen. Im Regelfall findet etwa einen Monat nach Antragstellung eine Bewilligung der Förderung statt und ab Beginn des Förderzeitraums kann mit der Beauftragung der Dienstleister gestartet werden.

Fazit

Das Förderprogramm WIPANO bietet gerade auch für mittelständische Medizintechnik-Unternehmen eine interessante Möglichkeit, neue Entwicklungen kostengünstig über ein Patent oder Gebrauchsmuster schützen zu lassen. Dadurch, dass die Antragstellung nach aktuellen Vorgaben nur noch bis Mitte des Jahres möglich ist, sollte man bei Interesse daran zeitnah den Förderantrag stellen.

* Die Autoren: Dr. Markus Lichtnecker (Patentanwalt) und Dr. Florian Lichtnecker (Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) beraten und unterstützen Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen – auch der Medizintechnik – beim Schutz ihres geistigen Eigentums.

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