Heute: eine Implantatanordnung zur elektrischen Stimulation von Knorpelgewebe. Die Medizintechnik-Industrie ist führend bei der Anmeldung von Patenten. Aus der Fülle an Einreichungen beim Deutschen Patent- und Markenamt wählt die Devicemed-Redaktion wöchentlich ihr Patent der Woche.
Implantatanordnung zur elektrischen Stimulation von Knorpelgewebe.
(Bild: DPMA)
Implantatanordnung zur elektrischen Stimulation von Knorpelgewebe (4), Implantatanordnung aufweisend:
eine Elektrodenanordnung (1), welche zur Befestigung in einem das Knorpelgewebe (4) umgebendem Gewebe (2) ausgebildet ist, wobei die Elektrodenanordnung (1) mehrere Elektroden (6) auf zumindest zwei Elektrodenträgern (7) aufweist,
eine Steuereinheit (3) zur Ansteuerung der Elektrodenanordnung (1), wobei die Steuereinheit (3) dafür ausgebildet ist, mittels der Elektrodenanordnung (1) ein elektrisches Feld in räumlich definierten Bereichen (8) im Knorpelgewebe (4) zur Stimulation des Knorpelgewebes (4) derart durchzuführen, dass eine Stimulation umliegenden Gewebes eingeschränkt wird, wobei hierfür die Steuereinheit (3) derart eingerichtet ist, Signale für die Ansteuerung der Elektrodenanordnung (1) bereitzustellen und wobei die Steuereinheit (3) dafür eingerichtet ist, verschiedenen Elektroden der mehreren Elektroden (6) der Elektrodenanordnung (1) diese Signale zuzuordnen und wobei die Steuereinheit (3) dafür eingerichtet ist, den mehreren Elektroden (6) der Elektrodenanordnung (1) verschiedene Signale zur Ansteuerung zuzuordnen, wobei die Signale Überlagerungen von Wechselstrom-Anteile aufweisen.
Patentdaten:
Aktenzeichen: DE 10 2018 112 297 B4
Anmeldetag: 23.05.2018
Veröffentlichungstag der Patenterteilung: 30.06.2022
Patentinhaber: Universität Rostock, 18055 Rostock, DE
Erfinder: Bader, Rainer, Prof. Dr. med. Dipl.-Ing., 73102 Birenbach, DE; Bender, Thomas, M. Eng., 18057 Rostock, DE; Jonitz-Heincke, Anika, Dr.rer.hum., 18055 Rostock, DE
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