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Interview Die Nutzung von Gesundheitsdaten vereinfachen

Das Gespräch führte Julia Engelke 1 min Lesedauer

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Demnächst stehen wichtige Entscheidungen zum Thema Digitalisierung im Bundestag an, u. a. zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Darüber hat Devicemed im Interview mit Hans-Peter Bursig* vom ZVEI gesprochen.

„Im Gesetz sollte eindeutig geregelt werden, dass der Datenzugang auch Forschungsvorhaben der Industrie einschließt“, Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer Fachverband „Elektromedizinische Technik” im ZVEI.(Bild:  ZVEI/Devicemed)
„Im Gesetz sollte eindeutig geregelt werden, dass der Datenzugang auch Forschungsvorhaben der Industrie einschließt“, Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer Fachverband „Elektromedizinische Technik” im ZVEI.
(Bild: ZVEI/Devicemed)

Herr Bursig, was sind die wichtigsten Inhalte des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)?

Hans-Peter Bursig: Mit dem GDNG sollen u. a. umfassende und repräsentative Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) bereitgestellt werden und die Verfahren zur Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten vereinfacht werden. Diese beiden Punkte sind auch für die Hersteller von Medizintechnik in Deutschland von großem Interesse, allerdings sind beide Regelungen bisher rein für die Forschung vorgesehen.

Bei welchen Punkten gibt es noch Optimierungsbedarf?

Die Daten aus der ePA sollen über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) bereitgestellt werden. Der Zugang zu den Daten soll je nach verfolgtem Forschungszweck geregelt werden. Nach dem Gesetzentwurf fällt unter diese Zwecke auch die Forschung an innovativen Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese wird in Deutschland zu einem großen Teil auch von Unternehmen betrieben. Daher sollte im Gesetz eindeutig geregelt werden, dass der Datenzugang auch Forschungsvorhaben der Industrie einschließt.

Welches Potenzial hat das GDNG für die Medizintechnik-Branche?

Positive Effekte wird es v. a. dann geben, wenn auch das Digital-Gesetz verabschiedet wird, mit dem die „ePA für alle“ eingeführt werden soll. Wenn das GDNG und das Digital-Gesetz vom Bundestag in der jetzt vorliegenden Form – mit dem Zusatz, dass auch die indus­trielle Forschung unter den festgelegten Bedingungen Zugang zu den Gesundheitsdaten erhält – beschlossen werden, können die Hersteller von Medizintechnik in Deutschland damit rechnen, dass in Deutschland in Zukunft mehr und bessere Daten für die Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen werden. Das würde den Medtech-Standort Deutschland stärken und ein gutes Stück voranbringen.

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* Hans-Peter Bursig ist Geschäftsführer des Fachverbands „Elektromedizinische Technik“ im ZVEI – Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.

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