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Positionspapier zum Marktzugang BVMed fordert eigenständigen Erstattungsweg für Telemonitoring

Quelle: Pressemitteilung BV Med 2 min Lesedauer

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In der Regelversorgung existiert Telemonitoring bislang nur für Herzinsuffizienz-Patienten. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält das für zu wenig und schlägt in einem Positionspapier acht Schritte für einen eigenen, skalierbaren Marktzugang vor.

Die Infografik bündelt die acht vom BVMed vorgeschlagenen Bausteine für einen eigenständigen, skalierbaren Erstattungsweg für Telemonitoring. Ergänzend zeigt sie den bisherigen Versorgungsstand, die bestehenden Zugangshürden und den politischen Handlungsrahmen. (Bild:  Guido Deußing; Datengrundlage Pressemitteilung des BVMed vom 13. Juli 2026)
Die Infografik bündelt die acht vom BVMed vorgeschlagenen Bausteine für einen eigenständigen, skalierbaren Erstattungsweg für Telemonitoring. Ergänzend zeigt sie den bisherigen Versorgungsstand, die bestehenden Zugangshürden und den politischen Handlungsrahmen.
(Bild: Guido Deußing; Datengrundlage Pressemitteilung des BVMed vom 13. Juli 2026)

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt darauf, Telemonitoring breiter in der Regelversorgung zu verankern. Bislang gibt es dort nur Ansätze für Herzinsuffizienz-Patienten. Der Verband plädiert deshalb für ein erweitertes Verständnis von Telemonitoring hin zu einem „smarten Monitoring". „Telemonitoring hat aber viel mehr Potenzial, um die Versorgungsqualität zu verbessern und das Gesundheitssystem effizienter zu machen", sagt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Ziel müsse ein integriertes Modell sein, das Technologien und Leistungen systematisch abbildet und vergütet.

Rückenwind erhofft sich der Verband von der Politik: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie zu verbessern, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen.

Fragmentierter Marktzugang als Kernproblem 

Unter Telemonitoring versteht der BVMed die kontinuierliche oder regelmäßige Erhebung medizinischer Daten mit technischen Systemen durch Patienten sowie deren Übertragung und Verarbeitung zur strukturierten Auswertung durch Leistungserbringende. Die bestehenden Zugangswege in die Erstattung würden diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht. „Die fragmentierte Zuordnung zu DiGA, Hilfsmitteln oder Methodenbewertung führt zu Unsicherheiten, hohen Hürden, langen Verfahren und fehlender Skalierbarkeit", kritisiert BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Erforderlich sei ein eigenständiger Marktzugang, der bestehende Systematiken gezielt kombiniert

Acht Bausteine vom Hilfsmittelverzeichnis bis zum Fast-Track 

Das Positionspapier „Telemonitoring: Vom ungenutzten Potenzial zum Innovationsmotor" benennt dafür acht Elemente. Dazu zählen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs im Hilfsmittelverzeichnis auch für diagnostisch genutzte, patientenindividuelle Hilfsmittel, ein erleichterter Zugang für vergleichbare Produkte bei nachgewiesenem gleichwertigem Nutzen sowie eine Genehmigungsbefreiung durch die Krankenkassen nach § 33 Abs. 5b SGB V.

Weiter fordert der Verband erweiterte Abgabe- und Vergütungsmöglichkeiten über die §§ 126, 127 SGB V hinaus, spezifische Evidenzanforderungen analog zum DiGA-Fast-Track unter Ausschluss der Methodenbewertung, eine automatische Anpassung des EBM bei Aufnahme von Telemonitoring-Hilfsmitteln ins Verzeichnis, eine vorzeitige Leistungserstattung bei niedrigem Risiko sowie erweiterte Möglichkeiten des Nutzennachweises durch patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen.

Einzuordnen ist der Vorstoß als Interessenposition: Der BVMed vertritt über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche – also jene Unternehmen, die von erleichterten Erstattungswegen unmittelbar profitieren würden. Ob der Gesetzgeber dem Modell folgt, insbesondere dem Verzicht auf die Methodenbewertung, bleibt offen.

Quelle: Pressemeldung des BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e. V., Berlin, 14.07.2026 (Nr. 53/26); Positionspapier abrufbar unter www.bvmed.de/telemonitoring

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