Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den 20. Mai 2020 eine „Corona-Novelle“ der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Die Regierung kann dadurch bei Übernahmen von Firmen aus dem Gesundheitssektor künftig genauer hinschauen.
Altmaier hatte in der Corona-Krise vor einem Ausverkauf deutscher Wirtschaftsinteressen gewarnt.
(Bild: BMWI)
Schutz für Unternehmen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder Corona-Schutzausrüstung entwickeln oder herstellen
Meldepflicht bei Anteilserwerbungen durch nicht-europäische Firmen
In weiterer Novelle: Künstliche Intelligenz und Robotik näher definieren
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will vor dem Hintergrund der Corona-Krise Übernahmen deutscher Firmen im Gesundheitssektor erschweren. Dabei geht es um Unternehmen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder Corona-Schutzausrüstung entwickeln oder herstellen. Um bei geplanten Erwerben durch Investoren außerhalb der EU genauer hinschauen zu können, soll die Außenwirtschaftsverordnung verschärft werden. Das Kabinett hat am Mittwoch dem Entwurf zugestimmt.
Von Wirtschaftsverbänden kam Kritik. Der Industrieverband BDI warnte, gerade in der Corona-Krise dürften keine neuen Hürden für Investoren aus dem Ausland am Standort Deutschland aufgestellt werden.
Meldepflicht bei Anteilserwerbungen
Altmaier hatte in der Corona-Krise bereits vor einem „Ausverkauf“ deutscher Wirtschaftsinteressen gewarnt. Laut Entwurf soll die Verordnung einen Beitrag leisten, um ein funktionierendes Gesundheitssystem dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Entwicklung mache deutlich, dass der Kreis der bei der Prüfung von Firmenerwerben bislang besonders berücksichtigten Unternehmen unzureichend sei. Daher sollen nun auch etwa Hersteller und Entwickler von Arzneimitteln und Impfstoffen zu den Firmen zählen, bei deren Übernahme eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen könne.
Konkret soll künftig eine Meldepflicht greifen, wenn Firmen außerhalb der Europäischen Union - also zum Beispiel aus den USA oder China - Anteile von mehr als 10 Prozent an deutschen Unternehmen erwerben wollen. Dies gilt für Firmen, die Impfstoffe, Arzneimittel und Mund-Nase-Masken entwickeln oder fertigen sowie Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten, unter anderem Beatmungsgeräte. Die Verordnung werde nach der Verkündung im Bundesanzeiger wirksam, dies werde in den kommenden Wochen erwartet.
Globaler Wettlauf
Rund um den Globus ist ein Wettlauf ausgebrochen, wer den ersten Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt. Für Aufregung hatten Berichte gesorgt, wonach die USA exklusiv die Rechte an einem Impfstoff gegen das Coronavirus vom Biotech-Unternehmen Curevac erwerben wollten. Die Firma hatte aber klargestellt, dies komme nicht in Frage. Auch eine Übernahme durch ein amerikanisches Unternehmen stehe nicht im Raum. Die Bundesregierung hatte mit Anreizen für Firmen angesichts von weltweiten Lieferproblemen bereits die heimische Produktion etwa von Corona-Schutzmasken gestärkt.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte die Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung wie zuvor andere Verbände scharf. „Deutschland und seine Industrie sind auf ein weltweites Klima der Offenheit angewiesen“, sagte Stefan Mair, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, der dpa. „Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft schützen wir weder durch die Aufweichung von Privateigentum und Vertragsfreiheit noch dadurch, dass wir Unternehmen von Investoren abschirmen und sie unter Denkmalschutz stellen.“ Die Liste der meldepflichtigen Sektoren müsse nicht auf die Gesundheitswirtschaft erweitert werden, schon heute könnten Übernahmen in diesem Sektor verboten werden.
Offener Investitionsstandort
Aus Regierungskreisen hieß es zur Kritik, Deutschland sei und bleibe ein offener Investitionsstandort. Es gehe nicht um eine Einschränkung von unternehmerischer Freiheit, sondern um vertiefte Prüfungen.
In einem weiteren Schritt sei eine erneute Novelle der Außenwirtschaftsverordnung geplant. Konkret geht es darum, „kritische Technologien“ näher zu definieren, bei denen vertieft geprüft werden solle. Dazu gehören etwa Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik oder Biotechnologie.
Mit der Außenwirtschaftsverordnung wird das Außenwirtschaftsgesetz konkret ausgeführt. Änderungen des Gesetzes sind im parlamentarischen Verfahren, der Bundestag soll diese in der kommenden Woche beschließen. Hintergrund sind auch EU-Vorgaben. Die Kontrolle von Investitionen aus Nicht-EU-Staaten soll verschärft werden. So soll künftig ein frühzeitiger Abfluss von Fachwissen unterbunden werden. Erwerbe sollen künftig „schwebend unwirksam“ sein, bis das Geschäft als unbedenklich abgesegnet ist - dies ist geplant dann auch bei Firmen aus dem Gesundheitssektor.
Stand: 08.12.2025
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