Susanne Esen bricht sich im Bali-Urlaub während eines Tempelbesuches den Arm, weil sie ausrutscht. Als sie ins Krankenhaus kommt, stellt ihr der dortige behandelnde Arzt zwei Therapiemöglichkeiten zur Wahl. Die Entscheidung will Susanne Esen nicht ohne die ärztliche Meinung von einem deutschen Arzt fällen. Sie kontaktiert die Tele Clinic.
Die Tele Clinic bietet Online-Videosprechstunden sieben Tage die Woche an, jeweils von 6 bis 23 Uhr. Gegründet wurde sie von (v.li.n.re.) Prof. Dr. Reinhardt Meier, Katharina Jünger und Patrick Palacin.
(Bild: obs/Tele Clinic)
Susanne Esen kann innerhalb kurzer Zeit mit einem Unfallchirurgen in Deutschland sprechen. Was heute schon möglich ist, nämlich dass Ärzte Patienten per Fernverbindung beraten, könnte bald noch einen Schritt weiter gehen: Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am 23. Juli 2016 Modellprojekte erlaubt, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze erfolgen. Bisher durften Patienten über Kommunikationsnetze wie Telefon oder Internet nur zu allgemeinen Gesundheitsfragen beraten werden beziehungsweise es musste vorher ein persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt stattgefunden haben.
Gesetzliche Grundlagen für die Fernbehandlung
Die Musterberufsordnung der Ärzte untersagte die ausschließliche Fernbehandlung. Wörtlich hieß es in der Berufsordnung Paragraf 7 Absatz 4: „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“
Als erstes Bundesland weicht Baden-Württemberg nun hiervon ab und öffnet die Möglichkeit zur ausschließlichen Fernbehandlung. Patienten können sich von Ärzten via Telefon oder Online Videosprechstunde nicht nur allgemein beraten lassen, sondern nun auch behandeln lassen, ohne vorher physisch bei dem Arzt gewesen zu sein.
Sehr gute Erfahrungen mit der Online-Videosprechstunde
„Als Befürworter der Online-Videosprechstunde begrüße ich die Entscheidung der baden-württembergischen Ärztekammer“, erklärt Prof. Dr. Reinhrad Meier, einer der Gründer der Tele Clinic. „Bereits Anfang dieses Jahres hat der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz den Weg zur Telemedizin und Online-Videosprechstunde geebnet. Nun öffnet sich auch die Ärzteschafft zunehmend hierfür. Ich persönlich habe mit der Online-Videosprechstunde sehr gute Erfahrungen gemacht“, so seine Bilanz.
Ob ein Patient persönlich vorstellig werden muss oder nicht, könne man als erfahrener Arzt gut beurteilen: „Einige Dinge lassen sich über die Online Videosprechstunde gut behandeln. Die Vorteile für Patienten liegen auf der Hand: Keine langen Wartezeiten auf Termine oder in Arztpraxen, Zugang zu medizinischen Spezialisten bundesweit unabhängig vom Wohnort, bessere Versorgung in ländlichen Gebieten mit Fachärzten und schließlich kann die Online-Videosprechstunde auch Kosten im Gesundheitssystem sparen. Vor allem mobil eingeschränkte Menschen, junge Mütter oder Berufstätige mit wenig Zeit profitieren davon. Denn durch sie ist es möglich zu jeder Zeit und von jedem Ort aus schnell mit einem Arzt zu sprechen.“
Zurück zu Susanne Esen aus Köln. Ihre Erfahrungen mit der Tele Clinic sind durchweg positiv: „Kurz vor dem Urlaub habe ich mir Gott sei Dank die App der Tele Clinic auf mein Handy geladen. So hatte ich die Möglichkeit, noch in der Ambulanz mit einem deutschen Arzt zu sprechen. Durch die tolle Unterstützung und die Zweitmeinung eines deutschen Arztes konnte ich die Entscheidung gegen eine OP und für einen provisorischen Gips leichter fällen. Dr. Kraus, der deutsche Arzt, hat mit dem balinesischen Arzt gesprochen. In einer so schwierigen Situation im Ausland hat mir diese Rückenstärkung sehr gut getan.“
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Stand vom 15.04.2021
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