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EU-Lieferkettenrichtlinie Wirtschaftsorganisationen kritisieren die praxisfremde EU-Lieferkettenrichtlinie

Von Susanne Braun 3 min Lesedauer

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Die EU-Lieferkettenrichtlinie dient dem Ziel, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre Lieferketten verantwortungsbewusst zu managen und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltzerstörungen entlang ihrer Geschäftstätigkeiten zu verhindern. Das ist ein löbliches Ziel, allerdings sehen deutsche Wirtschaftsorganisationen primär Probleme für den Mittelstand – und fordern den Stopp der Richtlinie sowie Nacharbeit.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist in den Augen mancher Wirtschaftsorganisationen verbesserungsbedürftig.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist in den Augen mancher Wirtschaftsorganisationen verbesserungsbedürftig.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Mit Blick auf den Umweltschutz und der Wahrung der Menschenrechte sind die Pläne der EU-Lieferkettenrichtlinie auf jeden Fall wichtig. Mit der Richtlinie werden Unternehmen dazu aufgefordert, ihre Lieferketten mit Blick auf Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt verantwortungsvoll zu managen; sich also ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nicht zu entziehen.

Einige der Regeln, die in der EU-Lieferkettenrichtlinie festgehalten werden, umfassen etwa die Kontrollen aller Stufen der Lieferkette auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards – und das weltweit. Die dadurch entstehende bürokratische Mehrbelastung und bisweilen auftretende Rechtsunsicherheit sehen acht deutsche Wirtschaftsorganisationen als Problem an. Gemeinsam haben sie ein Schreiben an die Bundesregierung verfasst, das unrealistische Forderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie kritisiert. Das Ziel der Organisationen ist, die Richtlinie in ihrer jetzigen Form zu stoppen und eine gemeinsame Nacharbeit anzuregen.

Gemeinsam gegen die EU-Lieferkettenrichtlinie

Das gemeinsame Schreiben wurde von BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V.), Gesamtmetall, Mittelstandsverbund - ZGV, Stiftung Familienunternehmen und Politik, texil+mode, VCI (Verband der chemischen Industrie e. V.), VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) sowie ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V.) verfasst. 

„Schon die Vorgaben durch das deutsche Lieferkettengesetz haben dazu geführt, dass auch kleine und mittlere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferbeziehungen von den Belastungen völlig überrollt werden. Eine EU-Lieferkettenrichtlinie, wie nun geplant, hätte bürokratische Überlastungen und Rechtsunsicherheit in einer neuen Dimension zur Folge“, warnen die Verbände. Sowohl der Außenhandel als auch europäische Arbeitsplätze sowie die Wertschöpfung würden unter den aktuellen Plänen leiden.

An drei Aspekten der EU-Lieferkettenrichtlinie muss gearbeitet werden

Die Verbände und Organisationen haben in ihrer Kritik vordergründig drei Punkte im Blick, an denen in ihren Augen nachgearbeitet werden muss.

  • Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. Gerade Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Die Kosten allein zur Befolgung der Vorgaben würden für einzelne Unternehmen nicht selten Millionensummen erreichen. 
  • Die Richtlinie macht keine klaren Ausnahmen – nicht einmal für die Lieferbeziehungen innerhalb des ohnehin schon stark regulierten EU-Binnenmarkts. Eine explizite Ausnahme aller im EU-Binnenmarkt ansässiger Zulieferer und Kunden wäre – als Gebot eines risikobasierten Ansatzes – aber dringend geboten. 
  • Nicht nur Lieferanten und deren Lieferanten sollen laut den EU-Plänen kontrolliert werden, sondern auch Geschäftskunden. Es ist jedoch eine völlig realitätsfremde Annahme, dass mittelständische Betriebe ihren Geschäftskunden Vorschriften machen könnten, wie und wo die verkauften Produkte letztendlich zum Einsatz kommen. 

Kritisch wird ebenso die zivilrechtliche Haftung gesehen, denn es sei praxisfremd für Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten, für weltweite Pflichtverletzungen in ihren Lieferketten zu haften. So könne eine neue Klageindustrie entstehen, die Verunsicherung im Außenhandel fördert und zu mehr administrativen Kosten in den Unternehmen führt.

Europäische Unternehmen unter Generalverdacht

„Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind für europäische Unternehmen maßgebend. Daran orientieren sie schon heute ihre globalen Lieferbeziehungen und tragen europäische Standards über ihre internationalen Partner in die Welt“, zitieren die Verantwortlichen vom ZVEI die gemeinsame Schrift der Verbände. Es werde befürchtet, dass EU-Unternehmen durch die Richtlinie unter Generalverdacht gestellt werden, was den ökonomischen Substanzverlust in der EU verschärfen würde.

„Lassen Sie uns anstatt des Weges über die Richtlinie gemeinsam einen neuen Anlauf nehmen und im Dialog miteinander überlegen, auf welche Weise wir unsere Standards beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt über die globalen Lieferketten weltweit noch effektiver durchsetzen können“, resümieren die Wirtschaftsorganisationen. 

Am 14. Dezember 2023 hatten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) erzielt. Diese vorläufige Einigung muss gebilligt und formell verabschiedet werden; es stehen laut ZVEI die Abstimmung der Botschafter im Ausschuss der ständigen Vertreter und danach das Votum des Rates der EU-Mitgliedstaaten an.

Übrigens: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht, dass im aktuellen Entwurf der Richtlinie bereits auf viele Sorgen der Unternehmen eingegangen worden sei, sodass eine Überforderung nicht zur Debatte stünde. Die Mitglieder der Gewerkschaft erwarten von der Bundesregierung, an der Zustimmung zur CSDDD festzuhalten.

Dieser Artikel ist zuerst auf unserem Partnerportal www.elektronikpraxis.de erschienen.

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