Teleclinic Teleclinic startet neues DiGA-Portal
Der Videosprechstunden-Anbieter Teleclinic startet ab sofort sein neues DiGA-Portal zur Verschreibung von digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, in der Videosprechstunde. Damit bindet Teleclinic die Gesundheits-Apps in den Praxisalltag ein und erleichtert den Zugang für Ärzte und Patienten. Ziel ist es, die Akzeptanz der neuen Gesundheits-Apps zu steigern und sie als festen Bestandteil der Behandlung zu etablieren.
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Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Oktober dieses Jahres sind Gesundheits-Apps von gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Dies ermöglicht Ärzten und Psychotherapeuten die Verschreibung digitaler Gesundheitsanwendungen, also zertifizierte Gesundheits-Apps, die dabei helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Die Kosten für die App-Nutzung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen. Deutschland ist damit das erste europäische Land in dem dies möglich ist.
„Mit der Einführung der Apps auf Rezept übernimmt Deutschland eine Vorreiter-Rolle in der digitalen Gesundheitsversorgung. Damit die Anwendungen auch ihre volle Wirkung entfalten können, müssen die Apps aktiv wahrgenommen werden. Behandelnde Ärzte und Patienten sollen von dieser Entwicklung in vollem Umfang profitieren können“, erklärt Katharina Jünger, CEO von Teleclinic. Das neu entwickelte DiGA-Portal von Teleclinic integriert die Gesundheits-App in die Behandlung und vereinfacht so den Zugang zu den Anwendungen für Patienten. Damit ist der gesamte Arztbesuch von der Terminvereinbarung bis zur Verschreibung einer digitalen Therapie erstmals vollständig digital abgebildet.
Wer hat Anspruch auf eine DiGA?
Jeder der 73 Mio. gesetzlich Versicherten hat Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt eine entsprechende Erkrankung oder Verletzung diagnostiziert hat und eine für die Therapie passende DiGA im Verzeichnis des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) enthalten ist. Um Medizinern den Zugang zu den digitalen Therapiehelfern zu erleichtern und über neue Angebote immer informiert zu sein, erhalten Teleclinic-Partnerärzte Zugriff auf das DiGA-Portal.
Erleichterter Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen
Die Verordnung der DiGAs über Teleclinic ist für den Patienten kostenfrei. Der Prozess läuft wie folgt ab: Der Patient öffnet die Teleclinic-App auf dem Smartphone, wählt auf Basis der Beschreibung die für seine Symptome passende DiGA aus und beantwortet den Anamnesebogen. Anschließend findet das virtuelle Arztgespräch statt. Spricht sich der Arzt für die Anwendung einer therapieunterstützenden DiGA aus, vermerkt er dies im Arztbrief, den der Patient wiederum als PDF in der Teleclinic-App abruft und bei der Krankenkasse einreicht. Daraufhin sendet die Krankenkasse dem Patienten einen 16-stelligen Freischaltcode, um die Gesundheitsanwendung nach der Installation aktivieren zu können. Auch ohne Vorauswahl durch den Patienten ist die digitale Verschreibung durch den Arzt über Teleclinic möglich.
Nützliche Zusatzinformationen für Ärzte
Die Verschreibung von DiGAs wird nicht auf das KV-Budget von Ärzten oder Psychotherapeuten angerechnet, sondern extrabudgetär getragen. Im DiGA-Portal ersichtlich sind für Ärzte und Technische Assistenten nicht nur der Name der App und eine Beschreibung zum Anwendungsfall, sondern auch die Ziffer für die Diagnose (ICD-10 Code) und der zur DiGA zugehörige Identifikationsschlüssel für Medizinprodukte (PZN). Dadurch werden den behandelnden Ärzten administrative Hürden und Berührungsängste mit den neuen digitalen Medizinprodukten genommen.
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