Healthcare Compliance Rechtskonforme Modelle für Marketing und Vertrieb medizinischer Geräte
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Medizinische Geräte und Instrumente werden immer besser, fortschrittlicher und präziser – aber auch teurer. Für medizinische Institutionen mit knappen Beschaffungsbudgets bedeutet der Einsatz der neuesten Geräte daher eine Herausforderung. Um Praxen und Krankenhäusern mit geringen Anschaffungsbudgets entgegenzukommen, gibt es allerdings für Anbieter einige Möglichkeiten, ohne dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dr. Oliver Stöckel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei SKW Schwarz, gibt Antworten auf einige besonders praxisrelevante Fragen.
„Dauerleihstellungen“ sind im Regelfall nicht zulässig. Warum ist das so und welche Risiken drohen bei Verstößen?
Dr. Oliver Stöckel: Früher wurden häufig Vertriebsmodelle praktiziert, bei denen medizinische Geräte kostenlos an Arztpraxen und Krankenhäuser als so genannte „Dauerleihstellungen“ überlassen wurden. Im Gegenzug kauften diese dann das gerätespezifische Verbrauchsmaterial (Consumables) vom Leihsteller. Da die Gerätekosten in die Verbrauchsmaterialpreise einkalkuliert waren, ergab sich somit über die Zeit ein positiver Saldo für den Anbieter. Die Gerätekosten wurden also über die Verbrauchsmaterialpreise (verdeckt) gegenfinanziert.
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