Eine randomisierte Studie mit 322 älteren Menschen in China legt nahe, dass Nutzer selbstanpassbarer Hörgeräte mit ärztlicher Hilfe oder audiologischer Fernbetreuung stärker profitieren. Der per Fragebogen erfasste Vorteil hielt ein Jahr an. Unterschiedliche Ausfallquoten schränken die Aussagekraft ein.
Drei Wege zum eingestellten Hörgerät: allein, mit ärztlicher Hilfe vor Ort oder per Video mit Audiologen. Mit Betreuung war der wahrgenommene Nutzen in einer Studie aus China größer.
Auspacken, einsetzen, einstellen: OTC-Hörgeräte kommen ohne verpflichtende Fachanpassung aus. Wie viel sie nützen, hängt offenbar auch von der Betreuung ab. Darauf deutet eine am 19. Oktober 2026 in „Nature Communications“ veröffentlichte Studie hin [1].
Drei Wege zum eingestellten Hörgerät
An zehn Gesundheitszentren in Jinan, Guangzhou und Ürümqi teilten Forscher 322 Menschen ab 50 Jahren mit beidseitigem unbehandeltem Hörverlust zufällig drei Gruppen zu. 108 Teilnehmer waren aufgefordert, ihre Geräte selbst einzustellen; je 107 wurden von Ärzten vor Ort oder durch Audiologen aus der Ferne unterstützt. Alle nutzten dasselbe Skyworth-Hörgerät mit 32 Verarbeitungskanälen, Richtmikrofonen und Rauschunterdrückung [1].
Die Ärzte wurden zehn Stunden geschult und betreuten Anpassung und Nachkontrolle. Bei der Fernbetreuung schalteten sich Audiologen per Video zu. Über die Plattform Tianlai Fitting, die per Bluetooth mit den Hörgeräten verbunden war, veränderten sie u. a. Verstärkung und Kompression. Rund 30 Prozent der Fernbetreuten benötigten organisatorische oder technische Hilfe vor Ort [1].
Vorsprung nach einem Jahr
Hauptmaßstab war der APHAB-Fragebogen (Abbreviated Profile of Hearing Aid Benefit). Er erfasst Hörprobleme in Alltagssituationen mit und ohne Gerät. Die Differenz beschreibt den wahrgenommenen Nutzen, keine Verbesserung der Hörschwelle in Dezibel. Ergebnis: Nach drei Monaten betrug der bereinigte Vorsprung gegenüber der Selbstanpassung 12,20 Punkte bei Fernbetreuung (95-%-Konfidenzintervall: 7,18 bis 17,22) und 9,71 Punkte bei ärztlicher Hilfe (4,74 bis 14,67). Nach zwölf Monaten waren es 12,79 (7,74 bis 17,83) und 16,37 Punkte (11,38 bis 21,37). Die ärztlich betreute Gruppe lag damit zahlenmäßig vorn, ohne gesicherten Unterschied zur Fernbetreuung [1].
Mit Betreuung fielen Zufriedenheit und hörbezogene Lebensqualität besser aus. Die Geräte registrierten längere Einschaltzeiten, nicht aber die tatsächliche Tragedauer. Im Sprachverstehen schnitten die betreuten Gruppen ebenfalls besser ab. Diese Tests fanden nur in Jinan statt; anderswo fehlten validierte Sprachtests in den regional gesprochenen Sprachen. Interventionsbedingte schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten nicht auf [1].
Wer übernimmt die Anpassung?
Selbstanpassung: Einstellung nach Herstelleranleitung. Bei Bedarf können Nutzer selbstständig Hilfe suchen. Ärztliche Betreuung: Geschulte Ärzte helfen bei Einstellung und Nachkontrolle. Fernanpassung: Audiologen stellen das Hörgerät digital ein; örtliche Sozialarbeiter helfen bei Bedarf. Fachanpassung: Hördiagnostik, Einstellung und Kontrolle in der audiologischen Fachpraxis. Dieses Modell war kein Studienarm. OTC („over the counter“) bezeichnet in den USA Hörgeräte für Erwachsene ab 18 Jahren mit wahrgenommenem leichtem bis mittlerem Hörverlust [2]. Das Studiengerät war in China zugelassen. Zu einer Einstufung nach US-OTC-Recht macht die Arbeit keine Angabe. Bei 55,3 Prozent der Teilnehmer lag die mittlere Hörschwelle am besseren Ohr bei mindestens 50 Dezibel (dB HL). Die Ergebnisse sind daher nicht ohne Weiteres auf die US-OTC-Zielgruppe übertragbar [1, 2].
Grenzen des Vergleichs
Nach einem Jahr fehlten Abschlussdaten von 42,6 Prozent der Selbstanpassungsgruppe, 21,5 Prozent bei Fernbetreuung und 15,9 Prozent bei ärztlicher Hilfe. Sensitivitätsanalysen stützten den Befund; Verzerrungen bleiben möglich. Die Teilnehmer kannten ihre Gruppenzuteilung. Das könnte ihre Antworten auf die meist im Interview erhobenen Fragebögen beeinflusst haben. Wer die Ergebnisse erhob und auswertete, war dagegen verblindet [1].
Auch die Selbstanpassungsgruppe wurde eingangs untersucht und suchte 47-mal Hilfe beim Hersteller. Ein unbegleiteter Kauf wird daher nicht vollständig abgebildet; eine Fachanpassung war kein Vergleichsarm. Worauf der Vorteil zurückgeht, bleibt offen. Die Ergebnisse sprechen dafür, Begleitangebote gemeinsam mit dem Gerät zu erproben.
Pro zusätzlich gewonnenem qualitätsbereinigtem Lebensjahr (QALY) errechneten die Forscher gegenüber der Selbstanpassung Mehrkosten von 167 US-Dollar für ärztliche Hilfe und 361 US-Dollar für Fernbetreuung. Die Berechnung beruht auf chinesischen Kostenstrukturen.
Die Hörgeräte stellte die China Aging Development Foundation bereit. Ein Koautor arbeitet für das Tencent-Labor, das Tianlai Fitting entwickelte. Laut Publikation war das Labor nicht an Studiendesign, Datenerhebung oder Auswertung beteiligt [1].
Quellen
[1] Jiang F, Chen S, Dayimu A, Gopinath B, Dong Q, Jayakody DMP, et al. A randomized trial of supported versus self-fitting over-the-counter hearing aids in older adults. Nat Commun. 2026 Oct 19. Article in Press. doi: 10.1038/s41467-026-78833-x. [2] US Food and Drug Administration. OTC Hearing Aids: What You Should Know [Internet]. Silver Spring: FDA; [zitiert 19. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.fda.gov/medical-devices/hearing-aids/otc-hearing-aids-what-you-should-know
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.