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Gesundheitspolitik Lauterbach will digitale Gesundheitsdatenforschung voranbringen

Quelle: dpa, BV-Med, VDG 2 min Lesedauer

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Der Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach will die Forschung mit digitalen Behandlungsdaten deutlich voranbringen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Die Verbände BV-Med und VDGH begrüßen dieses Vorhaben.

Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach(©  Karl Lauterbach)
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
(© Karl Lauterbach)

Die Möglichkeiten, Daten zu generieren und digital auszuwerten, nähmen jeden Tag zu, sagte der SPD-Politiker am 20. Juni vor einer internationalen Fachkonferenz in Berlin. Dies seien Voraussetzungen dafür, „wirklich eine Explosion von wissenschaftlichen Erkenntnissen“ zu erreichen. Dabei gelte es, den Nutzen für Patienten schnell spürbar zu machen.

Die Bundesregierung will die seit langem stockende Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen beschleunigen. Als Kernprojekt sollen alle gesetzlich Versicherten bis Ende 2024 automatisch eine elektronische Patientenakte bekommen – es sei denn, man lehnt das aktiv ab. Als freiwilliges Angebot waren E-Akten 2021 eingeführt worden, aber nicht einmal ein Prozent der 74 Millionen Versicherten nutzt sie. Erklärtes Ziel der Regierung bis 2025 ist, dass 80 Prozent E-Akten haben. Sie sollen Befunde, Laborwerte oder Medikamentenlisten speichern können.

Lauterbach machte deutlich, dass in die E-Akten zunächst auch eine Einstellung für „Datenspenden“ zu Forschungszwecken kommen soll, der man aber widersprechen kann. Über Datenauswertungen auch mit künstlicher Intelligenz könnten dann über Abgleich mit ähnlichen Fällen zum Beispiel Tumore in frühen Stadien besser erkannt werden.

Der Minister sprach sich für einen stärkeren Austausch mit den USA aus, der auch zu einem transatlantischen Regelwerk führen könnte. Jochen Lennerz von der Harvard Medical School in Boston erläuterte, dass unterstützt durch Datenauswertungen mit künstlicher Intelligenz z. B. Therapie-Verschreibungen bei Lungenkrebs an einem Tag ermöglicht werden könnten – statt erst nach einer sonst häufigen mehrmonatigen „Odyssee“ mit Terminen bei mehreren Ärzten.

Medizinverbände äußern sich

Sowohl der Bundesverband Medizintechnologie (BV-Med) als auch der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) begrüßen das Vorhaben, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine bessere Datennutzung voranzutreiben. Ein Schritt in die richtige Richtung ist aus Sicht des VDGH, dass die Zuständigkeit von den Landesdatenschutzbeauftragten auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übertragen werden soll. Besonders wichtig sind nach Ansicht des BV-Med der verbesserte Zugang zu Versorgungsdaten für forschende Unternehmen, die einheitliche Auslegung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts sowie die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Medizinprodukte der Klasse IIb.

Dem VDGH geht die Erweiterung der DiGA allerdings noch nicht weit genug. Denn Versicherte werden weiterhin keinen Anspruch auf In-vitro-Diagnostik-Software bekommen. Insbesondere chronisch kranke Patienten wie Diabetiker, Patienten mit Lungenerkrankungen oder Pflegebedürftige werden von zahlreichen digitalen Gesundheitsanwendungen, die Daten aus In-vitro-Diagnostika verarbeiten, nicht profitieren, so der VDGH.

Beide Verbände sehen in den Entwürfen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) neben guten Ansätzen noch Handlungsbedarf. „Wir vermissen einen strukturierten Prozess zur adäquaten Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger in die digitale Infrastruktur“, erklärt BV-Med-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

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