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Healthcare Compliance

Korruptionsverdacht vermeiden

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Mehr Transparenz bedeutet weniger Korruption

Dr. Peter Dieners, Rechtsanwalt und Partner bei Clifford Chance in Düsseldorf, bezeichnete das Thema „Transparenz“ als die neue Herausforderung für Unternehmen im Gesundheitsbereich. Strenge gesetzliche Transparenzregelungen gibt es beispielsweise in den USA, Frankreich, Tschechien und der Slowakei. Selbstregulierte Transparenzregelungen gibt es bereits in Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden. Ziel ist es, korruptes Verhalten durch eine erhöhte Transparenz zu vermeiden. Die Mindestanforderung war bislang, dass der Arzt, mit dem das Unternehmen zusammenarbeitet, den Dienstherren informieren und eine Genehmigung einholen muss. Die neuen Transparenzregelungen gehen darüber hinaus, indem sie Vertragsbeziehungen zwischen medizinischen Einrichtungen, Ärzten und Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Bei der Umsetzung dieser strengen Transparenzregelungen werden Fragen des Kartell- und Wettbewerbs- sowie des Datenschutzrechtes eine große Rolle spielen, so Dr. Dieners. In den USA tritt 2013 der „Sunshine Act“ in Kraft, der die vollständige Offenlegung von Zahlungen und sonstigen Zuwendungen an Ärzte und Kliniken fordert. Der Schwellenwert liegt bei 10 US Dollar. Die Offenlegung beinhaltet die Namen und die konkreten Beträge. Das Gesetz gilt für Einkaufsorganisationen und Hersteller, die in den USA tätig sind. Auch in Frankreich wird es eine Offenlegungspflicht für Zahlungen und sonstigen Zuwendungen über 60 Euro geben. Die Offenlegung soll halbjährlich auf den Webseiten der Unternehmen erfolgen.

Eucomed verleiht das Ethical Business Logo

In den Kodizes der Medizinproduktebranche - beispielsweise dem BVMed-Kodex oder dem Eucomed-Verhaltenskodex - ist das Transparenzprinzip bereits enthalten, allerdings nicht so weitreichend wie die gesetzlichen Neuregelungen. Der europäische MedTech-Verband Eucomed arbeitet daher derzeit an einem „White Paper“ zu Transparenzanforderungen. Außerdem verleiht Eucomed ein „Ethical Business Logo“, wenn Unternehmen einen eigenen Verhaltenskodex etabliert haben, einen Ansprechpartner im Unternehmen benennen und ausführliche und regelmäßige Schulungen über den Eucomed Kodex durchführen.

Kontakt:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie

D-10117 Berlin

www.bvmed.de

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