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Medizintechnik-Patent der Woche Herzschrittmacher

Quelle: DPMA 1 min Lesedauer

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Aus der Fülle an Einreichungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) präsentiert die Devicemed-Redaktion wöchentlich das „Patent der Woche“. Heute: ein Herzschrittmacher.

Herzschrittmacher(Bild:  Abacus neo GmbH/DPMA)
Herzschrittmacher
(Bild: Abacus neo GmbH/DPMA)

Die Erfindung betrifft einen sondenlosen endokardialen oder intravaskulären Herzschrittmacher. Er besitzt ein Gehäuse (1) mit einer Verankerungsvorrichtung (2). Im Gehäuse befinden sich eine Sensoreinheit (3), eine Steuereinheit (4), ein Stimulationsimpulsgenerator (5), ein Impulsabgeber (6) und eine Energiespeichereinheit (7). Weiterhin ist der sondenlose endokardiale oder intravaskuläre Herzschrittmacher zur Kommunikation mit einer externen Einheit (8) eingerichtet. Der sondenlose endokardiale oder intravaskuläre Herzschrittmacher ist dadurch gekennzeichnet, dass von der Kapazität der Energiespeichereinheit (7) mehr als 50 Prozent zur Erzeugung der Impulse im Stimulationsimpulsgenerator (5) zur Verfügung steht.

Patentdaten:

  • Aktenzeichen: DE 10 2023 133 631 A1
  • Anmeldetag: 01.12.2023
  • Offenlegungstag: 05.06.2025
  • Anmelder: Abacus neo GmbH, 67227 Frankenthal, DE
  • Erfinder: Pfister, Matthias, Aarau, CH; Klominsky, Jan, Aarau, CH; Borhani, Navid, Aarau, CH; Kurmann, Simon, Aarau, CH; Böhm, Volker, Dr., 67227 Frankenthal, DE

Die Angaben sind dem Depatisnet des Deutschen Patent- und Markenamtes im Original-Wortlaut entnommen.

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