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Unlauterer Wettbewerb EU-Kommission leitet Untersuchung zur Auftragsvergabe für Medizinprodukten in China ein

Quelle: Europäische Kommission 2 min Lesedauer

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Die EU-Kommission leitet erstmals eine IPI-Untersuchung ein. Darin geht es, um die Diskriminierung europäischer Medizintechnik-Unternehmen und -Produkte bei Auftragsvergabe in China.

Die EU-Kommission untersucht den Handel und die Vergabe von Medizinprodukten in China.(Bild:  frei lizenziert / Unsplash)
Die EU-Kommission untersucht den Handel und die Vergabe von Medizinprodukten in China.
(Bild: frei lizenziert / Unsplash)

Schon seit längerer Zeit schreibt China die „Buy-China-Politik“ vor. Einheimische Medizintechnik-Hersteller und -Produkte werden bei Vergaben bevorzugt, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Durch den vorherrschenden Lokalisierungsdruck erzeugt das Land einen Marktprotektionismus. Europäische Medizintechnik-Hersteller stehen aufgrund dessen vor wachsenden Herausforderungen und einbrechendem Absatz auf dem chinesischen Markt.

Bisherige Bedenken der EU-Kommission sowie Gespräche zwischen der Kommission und den chinesischen Behörden lieferten bislang keine zufrieden stellenden Antworten oder Informationen über entsprechende Maßnahmen. Im Rahmen des Instruments zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) hat die Europäische Kommission deshalb erstmals eine Untersuchung eingeleitet.

Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis sagte: „Das IPI ist ein starker neuer Mechanismus zur Unterstützung unserer europäischen Unternehmen auf Märkten, die weniger offen sind als unsere. Außerdem sollen offene Märkte für öffentliche Aufträge weltweit gefördert werden. Offenheit ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Unternehmen, für die Verbraucher und für die Förderung von Innovationen weltweit. Wir leiten diese Untersuchung mit China ein, damit wir auf unseren Beschaffungsmärkten für Hersteller von Medizinprodukten auf beiden Seiten gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen können.“

China soll sachdienliche Informationen zur Verfügung stellen

Die Kommission wird die chinesischen Behörden nun auffordern, ihren Standpunkt darzulegen, sachdienliche Informationen vorzulegen und eine Konsultation einzuleiten, um die diskriminierenden Maßnahmen zu beseitigen. Die EU-Mitgliedstaaten werden regelmäßig über den Fortgang der Untersuchung informiert. Nach neun Monaten soll der Abschluss der Untersuchung und Konsultationen erreicht sein. Anschließend wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen.

Sollte es zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, kann die Kommission eine IPI-Maßnahme ergreifen. Das kann die Senkung der Punktzahl für Bieter aus China bedeuten, womit die Chance sinkt, ein Auswahlverfahren für sich zu entscheiden. Aber auch ein vollständiger Ausschluss von dem betreffenden Angebot in der EU ist möglich.

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