ZVEI exklusiv Ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten
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Im Mai hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die „Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ vorgelegt. Im Interview mit Devicemed erklärt Hans-Peter Bursig* vom ZVEI, welchen Einfluss diese auch auf den Standort Deutschland hat.

Herr Bursig, was genau verbirgt sich hinter dieser Verordnung?
Mit der Verordnung soll ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten, der European Health Data Space (EHDS), geschaffen werden. Die Verordnung legt die gesetzlichen Vorschriften, gemeinsamen Standards und Verfahren, Infrastrukturen und den Governance-Rahmen für die Primär- und Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten fest. Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird jetzt von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beraten.
Welchen Einfluss nimmt die Verordnung auf den Umgang mit elektronischen Gesundheitsdaten in Deutschland?
Elektronische Gesundheitsdaten sollen EU-weit grenzüberschreitend sowohl in der medizinischen Versorgung als auch für die Forschung (Sekundärnutzung) verwendet werden können. Das wird unmittelbar Einfluss auf den Umgang mit elektronischen Gesundheitsdaten in Deutschland nehmen, denn die Regelungen der EU-Verordnung zum EHDS sind unmittelbar in Deutschland anwendbar.
Wie kann der Standort Deutschland von der Verordnung profitieren?
Elektronische Gesundheitsdaten aus Deutschland müssen im EHDS für die primäre und sekundäre Nutzung in der EU zur Verfügung stehen. In Deutschland sollten diese Daten mindestens im gleichen Umfang genutzt werden können, um die datenbasierte Forschung in der Gesundheitswirtschaft am Standort Deutschland zu stärken. Bei der Entwicklung des geplanten deutschen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes muss deshalb die europäische Diskussion zum EHDS mit beachtet werden.
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