Welche Auswirkungen hatte die Pandemie auf die Entwicklung von E-Health? Auf welchem Stand befinden wir uns hier in Deutschland, und wie wird es mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen weitergehen? Ein Überblick.
Die Pandemie wirkte auch als Katalysator für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
Die Corona-Krise stellte in den vergangenen zwei Jahren das Leben der meisten Menschen in Deutschland und dem Rest der Welt völlig auf den Kopf: Die Angst, selbst zu erkranken oder seine Liebsten anzustecken, Kontaktbeschränkungen und Home-Office waren nur einige Begleiterscheinungen der Pandemie. Laut den Autoren der Studie „E-Health Monitor 2021“ wirkte die Pandemie auch als Katalysator für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.
Mitte Februar dieses Jahres beschloss die neue Ampel-Regierung dann den von vielen Bürgern ersehnten Lockerungsplan, der das Ende der strengen Schutzmaßnahmen und die Rückkehr zur Normalität versprach. Was aber bedeutet die Rückkehr zum „Normalzustand“ für die Entwicklung von E-Health in Deutschland, und wie sieht der Status quo nach mehr als zwei Jahren Pandemie aus?
Die digitalen Baustellen
Laut des E-Health-Schlussberichts des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) steht der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vor allem die noch immer unzureichende Versorgung mit Breitband-Internet in manchen Regionen im Wege. Aber auch die fehlende Interoperalität – sei es im technischen, organisatorischen, sozialen, rechtlichen oder medizinischen Sinne – von E-Health-Lösungen behindere den Digitalisierungsfortschritt. Weiterhin müssten, so der Schlussbericht, die IT-Sicherheit in Gesundheitseinrichtungen verbessert und eine einheitliche Strategie, die stärker auf den Mehrwert der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist, entwickelt werden. Nicht zuletzt sei es für die nächsten Schritte wichtig, dass das Wissen über und die nötigen Kompetenzen im Umgang mit digitalen Lösungen dem Fachpersonal und den Patienten vermittelt werde.
Das gesetzliche Fundament
Aus dem E-Health-Schlussbericht des ISI geht hervor, dass sich das deutsche Gesundheitssystem – das eines der teuersten Gesundheitssysteme Europas ist – hinsichtlich der Modernität im europäischen Vergleich in den Jahren 2018 und 2020 verschlechtert hat. Einen Lichtblick scheint es aber trotzdem zu geben: Seit 2018 wurde die fehlende Modernität des Gesundheitswesens in Deutschland vom Gesetzgeber erkannt. So wurden in der vergangenen 19. Legislaturperiode allein sechs Gesetze verabschiedet, die sich speziell mit der Digitalisierung im Bereich Gesundheit befassen.
Ein erstes gesetzliches Fundament wurde also bereits gelegt. Auch auf die gerade gestartete Legislaturperiode kann in diesem Zusammenhang – zumindest was das Bewusstsein auf höchster politischer Ebene angeht – hoffnungsvoll geblickt werden: Die neue Ampel-Koalition im Deutschen Bundestag legt in ihrem Koalitionspapier einen dezidierten Fokus auf die Digitalisierung des Gesundheitssystems.
E-Rezept: aufgeschoben, nicht aufgehoben
Eigentlich sollte das E-Rezept bereits zu unserem Alltag gehören. Die geplante verpflichtende Ausstellung elektronischer Rezepte ab 1. Januar dieses Jahres wurde aber verschoben. Der Grund: In der zweiten, bundesweiten Testphase wurden nur wenige E-Rezepte ausgestellt und eingelöst, weshalb man noch zu wenig über die Praxistauglichkeit des E-Rezeptes auf Bundesebene sagen könne, so die Begründung der Gematik. Als neues Startdatum für die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes wurde der 1. Juli 2022 angepeilt.
Anfang März soll dann der Stopp von allerhöchster Ebene angeordnet worden sein: Der Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sprach – vermeintlich – von dem Stopp des E-Rezeptes auf einer Veranstaltung des Kassenärztlichen Bundesverbands (KBV). Ein Pressesprecher des Gesundheitsministeriums teilte aber auf Nachfrage von E-Government Computing mit, dass die Einführung des E-Rezeptes nur verschoben und nicht komplett auf Eis gelegt wurde. Hinsichtlich digitaler Anwendungen – wie dem E-Rezept – müsse eine „Strategiebewertung“ durchgeführt werden. Wie, wann und in welcher Form es mit dem E-Rezept weitergeht, kann also erst nach der Bewertung des Bundesgesundheitsministeriums eingeschätzt werden.
Stand: 08.12.2025
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