ZVEI exklusiv Digitale Versorgung-Gesetz – Wunsch und Wirklichkeit
Autor / Redakteur: Hans-Peter Bursig* / Julia Engelke
Die Hoffnung auf das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) war groß: Vom Schlusslicht zum Spitzenreiter bei der digitalen Gesundheit. Im Fokus steht dabei der schnellere Zugang zu digitalen Medizinprodukten. Doch die Realität sieht anders aus.
Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer Fachverband „Elektromedizinische Technik“ im ZVEI: „Der Entwurf des DVG enthält erste wichtige Schritte, um die digitale Gesundheit erfolgreich voranzubringen. Weitere wichtige Schritte aber fehlen noch.“
(Bild: Devicemed)
DVG: stark diskutierter Gesetzesentwurf
Regelung zu „digitalen Gesundheitsanwendungen“
Erste wichtige Schritte, um die digitale Gesundheit in Deutschland erfolgreich voranzubringen
Deutschland steht bei der digitalen Transformation der Gesundheitswirtschaft im internationalen Vergleich hinten. Für eine erfolgsverwöhnte Industrienation und einen der engagiertesten Bundesminister ist das absolut nicht hinnehmbar. Das Gesundheitsministerium wurde deshalb zu Beginn der Legislaturperiode neu aufgestellt, der Bereich Digitalisierung und Innovation erhielt eine eigene Abteilung. Die Erwartungen an ein frühzeitig angekündigtes zweites E-Health-Gesetz waren groß, sowohl bei der Industrie, als auch bei allen weiteren Stakeholdern im Gesundheitssystem und insbesondere bei den Patienten.
Stark diskutierter Gesetzesentwurf
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause präsentierte Jens Spahn dann das DVG. Seitdem wird der Gesetzesentwurf so stark diskutiert wie kaum ein anderer. In der Berichterstattung nimmt vor allem die Regelung zu „digitalen Gesundheitsanwendungen“ einen großen Raum ein. Apps, die Medizinprodukte der Klassen I oder IIa sind, sollen zukünftig unter bestimmten Bedingungen verschrieben, die Kosten von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Von dieser Regelung werden aber voraussichtlich nur eine geringe Zahl von Patienten profitieren können, da die Produktpalette stark eingeschränkt ist und sich nicht auf übergreifende Versorgungsmodelle, wie z. B. Telemonitoring, erstreckt. Digitale Lösungen auf Basis von Medizinprodukten höherer Risikoklassen werden im DVG dagegen nicht betrachtet.
Der Entwurf des DVG enthält erste wichtige Schritte, um die digitale Gesundheit erfolgreich voranzubringen. Weitere wichtige Schritte aber fehlen noch. Nicht zuletzt ein E-Health-Zielbild mit einer klaren Strategie, wie Deutschland zum Spitzenreiter aufsteigen kann.
* Hans-Peter Bursig ist Geschäftsführer des Fachverbands „Elektromedizinische Technik“ im ZVEI – Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
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Stand vom 15.04.2021
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