Die Technik ist verfügbar, die Vergütung häufig nicht geregelt. Der BVMed fordert deshalb einen eigenen Weg für das Telemonitoring. Bei Herzinsuffizienz dauerte es nach Verbandsangaben 15 Jahre bis zum eingeschränkten Marktzugang. Die digitale Nachsorge nach Gelenkersatz zeigt, welche Fragen darüber hinaus offenbleiben.
Digitale Nachsorge verbindet Aktivitätsdaten und Patientenangaben mit der medizinischen Betreuung. Die CE-Kennzeichnung eines Medizinprodukts bedeutet jedoch nicht, dass seine Anwendung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.
Ein Medizinprodukt kann längst auf dem Markt sein, ohne dass seine Anwendung regulär von den Krankenkassen bezahlt wird. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hatte deshalb bereits im Juli einen eigenständigen Erstattungsweg für das Telemonitoring vorgeschlagen. Darüber berichtete auch Devicemed. Auf der Jahrespressekonferenz am 6. Oktober 2026 bekräftigte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dorothee Stamm diese Forderung. Neue Versorgungskonzepte würden weiterhin nach getrennten Zuständigkeiten bewertet und vergütet. Stamm ist zugleich Geschäftsführerin der Medtronic GmbH, die unter anderem implantierbare Herzgeräte herstellt [1, 7, 9].
Digitale Nachsorge nach Gelenkersatz
Ein Beispiel ist die Plattform mymobility von Zimmer Biomet. Sie begleitet Patienten vor und nach dem Ersatz eines Hüft-, Knie- oder Schultergelenks. Über eine Smartphone-Anwendung erhalten sie Informationen, Übungsanleitungen und Fragebögen. Eine optional eingesetzte Apple Watch erfasst unter anderem Schritte, Gehgeschwindigkeit und Herzfrequenz.
Eine Webplattform zeigt dem Behandlungsteam algorithmusbasierte Erholungskurven der Gehgeschwindigkeit im Vergleich zu Referenzwerten; bei Auffälligkeiten oder ausbleibenden Übungen folgen automatische Benachrichtigungen [2]. Nach BVMed-Angaben wird das Medizinprodukt der Klasse I seit 2021 in Deutschland eingesetzt und wurde bereits bei mehr als 9.000 Patienten verwendet. Eine systematische Erstattung bestehe bislang nicht [2].
Was eine klinische Studie zeigt
In einer randomisierten US-Studie aus einem von Zimmer Biomet gesponserten Forschungsprogramm untersuchten Crawford und Kollegen 452 Patienten nach vollständigem oder teilweisem Kniegelenkersatz. Die digitale Nachsorge war der herkömmlichen Rehabilitation bei mehreren klinischen Ergebnissen nicht unterlegen. Deutlich weniger Patienten erhielten postoperativ formale Physiotherapie (59,3 gegenüber 94,4 %). Auch Notaufnahmebesuche waren seltener (2,5 gegenüber 8,2 %). Bei Krankenhauswiederaufnahmen gab es keinen signifikanten Unterschied [6, 8]. Allerdings erreichte die App-Gruppe beim patientenberichteten Kniescore KOOS JR einen signifikant schlechteren Mittelwert (70,4 gegenüber 73,6 Punkten). Die Studie war nicht verblindet. Ob sich ihre Ergebnisse auf die deutsche Versorgung und deren Finanzierung übertragen lassen, bleibt offen [6].
Bei Herzinsuffizienz geregelt – nach 15 Jahren
Wie lang der Weg in die Regelversorgung sein kann, zeigt die Herzinsuffizienz, bei der die Pumpfunktion des Herzens eingeschränkt ist.Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Aufnahme des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz in die vertragsärztliche Versorgung im Dezember 2020. Die entsprechenden EBM-Leistungen sind seit Januar 2022 abrechenbar. Nach BVMed-Darstellung benötigte das Verfahren insgesamt 15 Jahre bis zu einem eingeschränkten Marktzugang [1, 3, 5].
CE-Kennzeichnung ist keine Erstattungszusage
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller, dass sein Medizinprodukt die einschlägigen europäischen Anforderungen erfüllt. Bei Produkten der Klasse I erfolgt die Konformitätsbewertung grundsätzlich in eigener Verantwortung. Ausnahmen gelten unter anderem für sterile Produkte und solche mit Messfunktion. Für mymobility nennt der BVMed die Klasse I gemäß europäischer Medizinprodukteverordnung (MDR). Die Konformitätserklärung des Herstellers lag der Redaktion nicht vor. Insbesondere bei Software zur Überwachung physiologischer Prozesse hängt die Klassifizierung von der konkreten Zweckbestimmung ab. Nach MDR-Regel 11 kann eine Einstufung in Klasse IIa oder höher erforderlich sein. Die regulatorische Einstufung sagt zudem nichts darüber aus, ob eine bestimmte Versorgungsleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Dafür müssen u. a. der medizinische Nutzen sowie die Voraussetzungen für die Vergütung geklärt sein.
Auch danach blieb die Finanzierung lückenhaft: Die Kostenerstattung für Transmitter, über die implantierte Herzgeräte ihre Daten übertragen, führte bei den Krankenkassen häufig zu Problemen. Seit Juli 2025 können Ärzte und telemedizinische Zentren dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene EBM-Kostenpauschale (GOP 40909) abrechnen [4].
Ein eigener Zugang aus bestehenden Bausteinen
Nach Auffassung des BVMed lassen sich solche Versorgungskonzepte weder klassischen Hilfsmitteln noch digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder Investitionsgütern angemessen zuordnen. Der Verband fordert einen eigenständigen Vergütungsweg, risikogerechte Evidenzanforderungen und die Vergütung des Datenmanagements [1].
Das bereits im Juli vorgestellte Positionspapier beschreibt dafür acht Bausteine. Dazu gehören die Erweiterung des Hilfsmittelverzeichnisses, vereinfachte Zugangsverfahren und eine vorläufige Erstattung bei geringem Risiko. Der „eigenständige“ Weg wäre damit weniger ein völlig neues System als eine Kombination von Elementen aus Hilfsmittel- und DiGA-Recht sowie bestehenden Vergütungsstrukturen [10]. Ob dieser Ansatz die Versorgung verbessert, hängt davon ab, wie medizinischer Nutzen, Verantwortlichkeiten und Finanzierung geregelt werden.
Stand: 08.12.2025
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Quellen
[1] Bundesverband Medizintechnologie. BVMed-Vize Stamm: „Eigenständiger Vergütungsweg für Telemonitoring“ [Internet]. Berlin: BVMed; 2026 Okt 7 [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.bvmed.de/verband/presse/pressemeldungen/bvmed-vize-stamm-eigenstaendiger-verguetungsweg-fuer-telemonitoring [2] Bundesverband Medizintechnologie. Fallbeispiel Telemonitoring: mymobility [Internet]. Berlin: BVMed; 2026 Sep 10 [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.bvmed.de/themen/digitale-versorgung/telemonitoring/telemonitoring-fallbeispiele-uebersicht/fallbeispiel-telemonitoring-mymobility [3] Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Beschluss vom 17. Dezember 2020 [Internet]. Berlin: G-BA; 2020 [zitiert 2026 Okt 8]. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/4648/ [4] Kassenärztliche Bundesvereinigung. Transmitter für Telemonitoring und telemedizinische Funktionsanalyse: Abrechnung ab Juli über den EBM möglich [Internet]. Berlin: KBV; 2025 Jun 26 [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/06-26/transmitter-fuer-telemonitoring-und-telemedizinische-funktionsanalyse-abrechnung-ab-juli-ueber-den-ebm-moeglich [5] Kassenärztliche Bundesvereinigung. Telemonitoring Herzinsuffizienz [Internet]. Berlin: KBV [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telemonitoring-herzinsuffizienz [6] Crawford DA, Duwelius PJ, Sneller MA, Morris MJ, Hurst JM, Berend KR, et al. 2021 Mark Coventry Award: Use of a smartphone-based care platform after primary partial and total knee arthroplasty: a prospective randomized controlled trial. Bone Joint J. 2021;103-B(6 Supple A):3–12. doi:10.1302/0301-620X.103B6.BJJ-2020-2352.R1. Verfügbar unter: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34053272/ [7] Deutscher Bundestag. Lobbyregister: Medtronic GmbH, Registernummer R002310 [Internet]. Berlin: Deutscher Bundestag; 2026 [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002310 [8] Zimmer Biomet. A prospective multicenter longitudinal cohort study of the mymobility platform. ClinicalTrials.gov [Internet]. Bethesda (MD): National Library of Medicine; NCT03737149 [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://clinicaltrials.gov/study/NCT03737149 [9] Bundesverband Medizintechnologie. Telemonitoring-Potenziale besser nutzen [Internet]. Berlin: BVMed; 2026 Jul 14. Pressemeldung Nr. 53/26 [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.bvmed.de/verband/presse/pressemeldungen/telemonitoring-potenziale-besser-nutzen [10] Bundesverband Medizintechnologie. Telemonitoring: Vom ungenutzten Potenzial zum Innovationsmotor. Politische Eckpunkte [Internet]. Berlin: BVMed; 2026 [zitiert am 8. Okt. 2026]. Verfügbar unter: https://www.bvmed.de/download/positionspapier-politische-eckpunkte-telemonitoring-vom-ungenutzten-potenzial-zum-innovationsmotor