Der Bundesverband Medizintechnologie hat zur Frage „ Wie betrifft der Green Deal die Medtech-Branche?“ kostenfreie Infoblätter erstellt und gibt den Medizinprodukte-Herstellern damit eine Hilfestellung. Die Blätter enthalten Infos zu unterschiedlichen Umweltgesetzen mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen.
„Der europäische Green Deal ist eine große Herausforderung für die Medizintechnik-Branche“, sagt BV-Med-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
(Bild: BV-Med)
Bereits Anfang des Jahres 2023 brachte der Bundesverband Medizintechnologie (BV-Med) eine Reihe von Infoblättern heraus. Diese gibt den Medizinprodukte-Unternehmen eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Die bereits bestehenden Infoblätter wurden jetzt aktualisiert und um neue ergänzt. Alle 23 Infoblätter können kostenfrei heruntergeladen werden. Der kostenfreie BV-Med-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung. „Der BV-Med unterstützt die Branche auf dem Weg zu einem grünen Umbau der Wirtschaft in Deutschland und Europa. Gleichzeitig muss dabei die Politik auf praxistaugliche Regelungen für unsere mittelständisch geprägte Branche achten“, erklärt BV-Med-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Mit der aktuellen Umsetzung des Green Deal der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, wissen die BV-Med-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BV-Med in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.
Neu erstellt wurden Infoblätter zu folgenden Themen:
EU-Lieferkettenrichtlinie ( CSDDD, engl. Corporate Sustainability Due Diligence Directive): Die CSDDD ist zum 25. Juli 2024 in Kraft getreten und muss bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland werde die Umsetzung voraussichtlich (weitestgehend) im Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und laut Wachstumsinitiative der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode und so bürokratiearm wie möglich erfolgen, heißt es im BV-Med-Infoblatt. Dabei gelte die CSDDD branchen- und produktunabhängig für alle in der EU ansässigen Unternehmen, die im vorausgehenden Geschäftsjahr im Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro hatten.
Verpackungsverordnung ( VerpackVO): Die VerpackVO befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, so stehen der Beschluss des EU-Parlaments über alle Sprachfassungen und der finale Beschluss des Rates aus. Dabei soll die Verordnung für alle Verpackungen, unabhängig von dem verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle gelten, fasst das Infoblatt zusammen. Ausnahmeregelung gibt es für kontaktempfindliche Verpackungen von Medizinprodukten mit Blick auf die Recyclingfähigkeit, den Mindestrezyklat-Anteil und die Verpackungskennzeichnung.
Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV)
Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
Entwaldungsfreie Lieferketten Verordnung (EUDR)
F-Gas-Verordnung
Konfliktmineralien-Verordnung
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
POP-Verordnung
REACH-Verordnung
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Ökodesign-Regulierung
Textilkennzeichnungs-Verordnung
Themenblatt „Green Claims“
Themenblatt „laufende Initiativen“ (R2R, Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten, Abfallrahmenrichtlinie)
Folgende Inhalte werden in den Themenblättern abgedeckt:
Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)
Der European Green Deal
Im Jahr 2019 hat die Europäische Kommission den europäischen Grünen Deal (European Green Deal) vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Wachstumsstrategie, durch die die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll.
Mit der Umsetzung des Green Deal will Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent bis 2050 werden. Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten vereinbarten infolgedessen, 55 Prozent weniger Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu produzieren. Des Weiteren soll das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt sein. Außerdem sollen das Naturkapital der EU geschützt, bewahrt und verbessert und die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschützt werden.
Weitere Meldungen aus der Medizintechnik-Branche und über Medizintechnik-Unternehmen finden Sie in unserem Themenkanal Szene.
Stand: 08.12.2025
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