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Verpackung
Reinraumverpackungen – GMP und PPWR ein Widerspruch?

Ein Gastkommentar von Dr. Christoph Strubl, Geschäftsführer Strubl GmbH & Co. KG Kunststoffverpackungen 2 min Lesedauer

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Bei der Produktion von medizintechnischen und pharmazeutischen Produkten müssen hohe Anforderungen an Produktqualität, Sauberkeit und Hygiene erfüllt werden. Dazu müssen die Produkte in geeigneter Weise verpackt werden. Hier kommen in vielen Fällen flexible Kunststoffverpackungen als Primärpackmittel zum Einsatz.

Bild 1: Kunststoffverpackung für pharmazeutische Produkte(Bild:  Wolfgang Geyer/Strubl)
Bild 1: Kunststoffverpackung für pharmazeutische Produkte
(Bild: Wolfgang Geyer/Strubl)

Kunststoffverpackungen, z. B. Folien, Schläuche, Beutel, Seitenfaltenbeutel oder Inliner, sind als Primärpackmittel (Bild 1 und Bild 2) produktberührend oder dienen als Sekundärpackmittel der Sicherheit bei Transport und Handling. In vielen Fällen stellen diese auch Sterilbarrieresysteme dar (ISO 11607).

Die Bedeutung der Primärpackmittel wird vom GMP-Leitfaden in Kapitel 5.45 deutlich formuliert: „Der Auswahl, Qualifizierung … von Lieferanten des primären und bedruckten Verpackungsmaterials sollte ebenso viel Aufmerksamkeit gewidmet werden, wie die der Lieferanten von Ausgangsstoffen.“ Verpackungen werden also qualitativ auf dem gleichen Niveau wie pharmazeutische Rohstoffe eingestuft. Eine risikobasierte Betrachtung der eingesetzten Primärpackmittel aus Kunststoff ist unvermeidlich. Grundsätzlich können vier Gruppen tieferliegender Kontaminationsquellen identifiziert werden:

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