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Patienten- und Personalschutz Regelmäßige Prüfung medizintechnischer Geräte ist Pflicht

Quelle: Pressemitteilung TÜV Süd

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Medizinprodukte bzw. medizintechnische Geräte müssen regelmäßig überprüft werden. Darauf weist TÜV SÜD hin. Grundlage ist die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV). Zudem gibt es weitere Prüfvorgaben von Berufsgenossenschaften und Versicherungen.

TÜV Süd bietet die Prüfung von medizintechnischen Geräten nach MPBetreibV und DGUV an. Arnold Staedel ist der Leiter des Geschäftsfeldes Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
TÜV Süd bietet die Prüfung von medizintechnischen Geräten nach MPBetreibV und DGUV an. Arnold Staedel ist der Leiter des Geschäftsfeldes Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
(Bild: TÜV Süd)

Bei medizintechnischen Geräten schreibt die MPBetreibV zum Schutz von Patienten und Patientinnen sowie des Personals wiederkehrende Prüfungen in bestimmten Intervallen vor. Die Verordnung unterscheidet zwischen der sicherheitstechnischen Kontrolle (z.B. von Defibrillatoren, Infusions- oder Beatmungsgeräten) und der messtechnischen Kontrolle (z.B. von Blutdruckmessgeräten, Thermometern oder Audiometern). Zusätzlich fallen Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln wie Mehrfachsteckdosen oder Leuchten nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV) und den Vorgaben verschiedener Versicherungen an.

Wie der TÜV Süd mitteilt, muss nach MPBetreibV eine sicherheitstechnische Kontrolle spätestens alle zwei Jahre erfolgen und darf nur durch ausreichend geschultes Personal mit der nötigen Prüferfahrung durchgeführt werden. Da auch messtechnische Kontrollen und DGUV-Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden müssen, bietet der TÜV Süd die Zusammenfassung aller vorgeschriebenen Prüfungen an einem Termin an. Darüber hinaus können Betreiber mit der kostenfreien Online-Plattform netinform die Prüfberichte ablegen und die Prüfungen rechtssicher dokumentieren.

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