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Bei Philips läuft es besser Trotz Wachstum: Debakel um Beatmungsgeräte belastet nach wie vor

Von Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter 1 min Lesedauer

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Mehr Nachfrage aus China und weniger Probleme mit den Lieferketten: Beim Medizintechnikkonzern Philips laufen die Geschäfte wieder besser. Allerdings belastet der Rückruf von Beatmungsgeräten.

Global Headquarter von Philips: Die Geschäftszahlen des Medizintechnikkonzerns haben sich 2023 verbessert, doch rund läuft es bei den Niederländern noch lange nicht.(Bild:  Philips)
Global Headquarter von Philips: Die Geschäftszahlen des Medizintechnikkonzerns haben sich 2023 verbessert, doch rund läuft es bei den Niederländern noch lange nicht.
(Bild: Philips)

Der Medizintechnikkonzern Philips hat seine Geschäfte im zweiten Quartal deutlich vorangebracht. Als Gründe wurden geringerer Lieferkettenprobleme, eine höhere Nachfrage in China und der Konzernumbau genannt. Wie Philips am Montag in Amsterdam mitteilte, stieg der Umsatz im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um sieben Prozent auf 4,47 Mrd. Euro. Unterm Strich blieb ein Gewinn von 74 Mio. Euro nach einem Verlust von 20 Mio. Euro im zweiten Quartal 2022.

Das vergangene Geschäftsjahr 2022 war für Philips fiskalisch gesehen eine Katastrophe. Als Konsequenz daraus will der Konzern bis 2025 insgesamt 10.000 Stellen abbauen. Die Kosten für den Konzernumbau, vor allem für den Stellenabbau, stiegen im zweiten Jahresviertel von 125 Mio Euro im Vorjahr auf 161 Mio. Euro. Hier spielten außerdem die teuren Probleme mit bestimmten Beatmungsgeräten mit hinein. In den betroffenen Beatmungsgeräten wurde ein Dämmschaumstoff verarbeitet, von dem sich Partikel lösten. Der darin verwendete Schaumstoff steht im Verdacht, im Laufe der Zeit giftig zu werden.

Das belastet das Unternehmen: Durch den Rückruf von insgesamt 5,5 Mio. Beatmungsgeräten und Geräten für die Schlaftherapie musste man rund eine Mrd. Euro als Rückstellungen weltweit einplanen. Hinzu kommen 575 Mio. Euro an Rückstellungen als Teil eines geplanten Vergleichs in den USA zur Entschädigung von Patienten.

Dieser Artikel ist zuerst auf unserem Partnerportal www.elektronikpraxis.de erschienen.

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