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Medizintechnik-Patent der Woche Verfahren zur genauen Schätzung der Herzfrequenz

Ein Gastbeitrag von Christian Metzger 3 min Lesedauer

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Aus der Fülle an Einreichungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Europäischen Patentamt (EPA) präsentiert die Devicemed-Redaktion wöchentlich das „Patent der Woche“. Heute: ein Verfahren zur genauen Schätzung der Herzfrequenz.

Patent zur Überwachung von Psychologischen Signalen(Bild:  EP3349647B1)
Patent zur Überwachung von Psychologischen Signalen
(Bild: EP3349647B1)

Gesundheitsarmbänder bzw. Fitnessarmbänder haben in den letzten Jahren stark an Popularität gewonnen, da immer mehr Menschen ihr körperliches Wohlbefinden und ihre Gesundheit kontinuierlich überwachen möchten.

Diese tragbaren Geräte bieten in Kombination mit einer Smartphone-App eine Vielzahl von Funktionen wie Herzfrequenzmessung, Schlafanalyse und Aktivitätstracking, die den Nutzern helfen sollen, ihre Fitnessziele zu erreichen und ein gesünderes Leben zu führen.

Begeisterte Nutzer berichten, dass diese Armbänder ihnen helfen, den eigenen Körper besser zu verstehen und sich gesünder zu verhalten. Kritiker mahnen, dass das obsessive Verfolgen von Gesundheitszielen zu einem ungesunden Verhältnis zu Bewegung führen kann und der ständige Druck Bestleistungen erzielen zu müssen, Stress verursachen, die psychische Gesundheit beeinträchtigen sowie zu einem verminderten Selbstwertgefühl führen kann.

Vor diesem Hintergrund ist die Genauigkeit der Erfassung der Vitalparameter von größter Wichtigkeit. Angesichts der geringen Größe derartiger Armbänder ist das eine große technische Herausforderung.

Was schützt das Patent?

Whoop, einer der führenden Anbieter von Gesundheitsarmbändern, hat sich mit dem Europäischen Patent EP3349647B1 ein Verfahren schützen lassen, mit dem die Herzfrequenz besonders genau ermittelt bzw. geschätzt werden kann.

Die Herzfrequenz wird typischerweise mithilfe eines Photoplethysmogramm-Sensors (PPG) ermittelt. Dabei werden Blutvolumenänderungen im Gewebe erkannt, indem die Änderung der Lichtabsorption im Gewebe gemessen wird.

Der Kern des Patents ist, dass die Herzfrequenz nicht immer auf dieselbe Art und Weise aus diesen Rohsensordaten ermittelt wird, sondern abhängig von den aktuellen Umgebungsbedingungen und der aktuellen Tätigkeit des Nutzers.

Manche Arten der Weiterverarbeitung der Rohdaten sind zwar grundsätzlich genauer als andere, liefern aber sehr schlechte Ergebnisse, wenn sich der Nutzer beispielsweise im Freien in der prallen Sonne aufhält, Regen ausgesetzt ist oder sehr ruckartige und schnelle Bewegungen durchführt.

Erfindungsgemäß wird daher zunächst anhand der aktuellen Umgebungsbedingungen ermittelt, auf welche Weise die Herzfrequenz zum aktuellen Zeitpunkt am genauesten geschätzt werden kann. Erst dann wird auf dieser Basis die Herzfrequenz tatsächlich ermittelt.

Warum ist das interessant?

Software ist (nur dann) patentierbar, wenn sie ein technisches Problem löst. Bei diesem Patent wird die Software eingesetzt, um eine genauere Herzfrequenzmessung zu ermöglichen. Es handelt sich also um ein Messverfahren. Das ist auch in den Augen der Patentämter ein „technisches Problem“. Eine Software, die hierzu eingesetzt wird, ist daher grundsätzlich patentierbar.

Auffällig ist, dass in diesem Patent nur das Verfahren, also die Durchführung des Messverfahrens, beansprucht wird. Das Fitnessarmband oder das dahinter stehende Computerprogramm wurden nicht in eigenen Patenten beansprucht. Das kann sich rächen, wenn man gegen einen potenziellen Patentverletzer vorgehen will.

Daher sollte man bei Softwarepatenten nicht nur das Verfahren, sondern auch die Vorrichtung und das eigentliche Computerprogramm mit einem eigenen Patentanspruch schützen. Das ist schnell und einfach gemacht, wird aber oft vergessen.

Patentdaten

  • Aktenzeichen: EP3349647B1
  • Anmeldetag: 14.09.2016
  • Veröffentlichungstag: 15.05.2024
  • Anmelder: Whoop Inc [US]
  • Erfinder: Ritscher David E [US]; Tavakoli Behnoosh [US]; Ghannad-Rezaie Mostafa [US]

Christian Metzger
Als Patentanwalt und Ingenieur unterstützt Christian Metzger Medizintechnik-Unternehmen beim Aufbau eines Patentportfolios, das die eigenen Innovationen vor Nachahmung schützt und den strategischen und unternehmerischen Bedürfnissen entspricht. Insbesondere dort, wo Medizintechnik auf Software und Digitalisierung trifft und digitale Maschinen entstehen.

Dabei kann er auf seine breite technologische und industrielle Erfahrung zurückgreifen, die er auch in seinen Jahren als Entwicklungsingenieur und – davor – als Unternehmensberater bei McKinsey & Company gesammelt hat.

Christian Metzger ist als Partner bei Realpatent Patentanwälte tätig, einer 1959 gegründeten Boutique-Patentanwaltskanzlei, die sich dem gewerblichen Rechtsschutz widmet.

Kontakt zu Christian Metzger auf Linkedin.

Bildquelle: Fotoatelier Starnberg (Nadine Abzouzi)

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