Aus der Fülle an Einreichungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Europäischen Patentamt (EPA) präsentiert die Devicemed-Redaktion wöchentlich das „Patent der Woche“. Heute: eine App zur Bestimmung der Schwere einer schlafbezogenen Atmungsstörung.
App zur Bestimmung der Schwere einer schlafbezogenen Atmungsstörung
(Bild: Diametos/EPA)
Allein in Deutschland leiden mehrere Millionen Menschen an schlafbezogenen Atmungsstörungen, also an kurzzeitigen Atemaussetzern bzw. zeitweise verminderter Atmung während des Schlafs.
Der erste Schritt zur Besserung ist dabei oftmals die Bestimmung der Schwere der schlafbezogenen Atmungsstörung. Dabei werden die von einem Patienten im Schlaf erzeugten Geräusche aufgenommen und ausgewertet.
Wo liegt das Problem?
Die bekannten Systeme ermitteln die Schwere der schlafbezogenen Atmungsstörung oft durch eine einfache Zählung der Atemaussetzer pro Stunde. Detektiert werden Atemaussetzer dabei durch einfache Schwellenwertdetektion: Sobald ein Geräusch eine gewisse Lautstärke – und damit einen gewissen Schwellwert – überschreitet, liegt eine Atmungsstörung vor.
Dieses Vorgehen ist allerdings recht ungenau – insbesondere, wenn nur einzelne oder relativ schwache Atmungsstörungen auftreten.
Wie sieht die patentierte Lösung aus?
Das deutsche Start-up Diametos hat sich mit dem deutschen Patent DE102023108915B3 ein Diagnosesystem zur Bestimmung der Schwere einer schlafbezogenen Atmungsstörung schützen lassen. Mit diesem Patent schützt das Unternehmen seine Schlafüberwachungs-Apps vor Nachahmung.
Im Gegensatz zum einfachen Zählen von Atemaussetzern pro Stunde verwendet die vorliegende Erfindung eine komplexere Methode: Jede identifizierte Atemstörung wird basierend auf der Anzahl und der Lautstärke der innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vorausgehenden und nachfolgenden Atemstörungen gewichtet. Diese Gewichtung ermöglicht es, einzelne, weniger signifikante Atemstörungen geringer zu bewerten und wiederholte, laute – also energiereiche – Atemstörungen höher zu gewichten. Dadurch wird eine robustere Bestimmung der Schwere der Atmungsstörung erreicht, die weniger anfällig für Fehldetektionen ist und präziser die tatsächliche Auswirkung der Atemstörung widerspiegelt.
Warum ist das interessant?
Das Patent ist ein schönes Beispiel dafür, dass medizinische Apps bzw. softwarebasierte Verfahren zur medizinischen Diagnose patentiert werden können.
In diesem Patent ist dabei nur die Vorrichtung, also das Diagnosesystem, geschützt – nicht aber die Software alleine. Auch das hätte allerdings leicht erreicht werden können, wenn ein entsprechender Patentanspruch in die Patentanmeldung aufgenommen worden wäre. So ein Software-Anspruch kann hilfreich sein, wenn man gegen einen Patentverletzer vorgehen möchte, der nur die Software liefert.
Das Patent ist auch interessant, weil es im deutschen und europäischen Patentrecht heißt, dass „Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden“ grundsätzlich nicht patentierbar sind. Diesen Patentierungsausschluss gibt es, um zu gewährleisten, dass ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten frei ist und keine Rücksicht auf etwaige Patente nehmen muss – allerdings wird dieser Ausschluss sehr eng ausgelegt:
Zum einen bezieht sich der Patentierungsausschluss nur auf Verfahren, nicht hingegen auf Erzeugnisse und Maschinen, die in so einem Verfahren verwendet werden. Das heißt, auch wenn das Diagnoseverfahren selbst nicht patentierbar ist, die im Diagnoseverfahren verwendete Maschine ist es.
Zum anderen müssen die technischen Verfahrensschritte des Diagnoseverfahrens alle „am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden“. Wenn ein Patient also durch Bildgebung oder wie in diesem Beispiel mithilfe eines Mikrofons untersucht wird, dann wird die Untersuchung zwar „am menschlichen Körper vorgenommen“, aber die Weiterverarbeitung und Analyse der Messdaten oftmals nicht. Im vorliegenden Patent wird das akustische Untersuchungssignal in mehreren Schritten mittels einer Software weiterverarbeitet und verändert. Auch das genügt bereits, damit dieser Patentierungsausschluss nicht mehr greift.
Stand: 08.12.2025
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Patentdaten
Aktenzeichen: DE102023108915B
Anmeldetag: 06.04.2023
Veröffentlichungstag: 26.09.2024
Anmelder: Diametos GmbH, 14469 Potsdam, DE
Erfinder: Janott Christoph, 10589 Berlin, DE
Christian Metzger Als Patentanwalt und Ingenieur unterstützt Christian Metzger Medizintechnik-Unternehmen beim Aufbau eines Patentportfolios, das die eigenen Innovationen vor Nachahmung schützt und den strategischen und unternehmerischen Bedürfnissen entspricht. Insbesondere dort, wo Medizintechnik auf Software und Digitalisierung trifft und digitale Maschinen entstehen.
Dabei kann er auf seine breite technologische und industrielle Erfahrung zurückgreifen, die er auch in seinen Jahren als Entwicklungsingenieur und – davor – als Unternehmensberater bei McKinsey & Company gesammelt hat.
Christian Metzger ist als Partner bei Realpatent Patentanwälte tätig, einer 1959 gegründeten Boutique-Patentanwaltskanzlei, die sich dem gewerblichen Rechtsschutz widmet.