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Flying Health KHZG: Wo stehen Krankenhäuser und Hersteller heute – und wo kann es noch hingehen?

Von Laura Wamprecht, Dr. med. Adrian Schuster*

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Das Ende 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sieht eine Förderung von Digitalisierungsvorhaben in Krankenhäusern vor und mobilisiert hierfür bis zu 4,3 Mrd. Euro. Bei dieser Summe ist klar: Das KHZG ist eine einmalige Chance für Kliniken – und auch für Medizintechnikhersteller.

Durch das KHZG bekommen Medtech-Hersteller die Chance zu beweisen, dass sie mehr sein können als ein reiner Lieferant: nämlich ein Partner für die Krankenhäuser.
Durch das KHZG bekommen Medtech-Hersteller die Chance zu beweisen, dass sie mehr sein können als ein reiner Lieferant: nämlich ein Partner für die Krankenhäuser.
(Bild: ©wladimir1804 - stock.adobe.com)

Für die Medizintechnik bedeutet das Ende Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vor allem ein kurzes Window-of-Opportunity, das sich zum Jahresende 2021 für relativ lange Zeit wieder schließen wird. So divers die Medizintechnik auch ist – vom bildgebenden Großgerät über den Herzschrittmacher bis hin zu einem Sensorpatch mit App als digitalem Medizinprodukt –, im stationären Geschäftsumfeld wird gerade der Einkauf für die nächsten drei Jahre entscheidend geprägt. Während die Hersteller von reinen IT-Produkten wie beispielsweise KIS-Anbieter oder Hersteller von Spezialsystemen wissen, dass sie in den nächsten Jahren vermutlich weitestgehend nur verkaufen, was im KHZG-Prozess beantragt wurde, ist die Planung für Medizintechnikhersteller mit mehr Unsicherheiten behaftet.

Moderne Medizintechnik ist digital anschlussfähig und muss sich in die IT-Landschaft eines Krankenhauses integrieren. Zudem haben viele Hersteller eigene rein digitale Systeme, die sie anbieten oder auf Plattformen in den Kliniken integrieren. Durch diesen Rahmen werden Marketing und Vertrieb für Medizintechnikhersteller in den kommenden Jahren durch das KHZG geprägt sein. Je nach Portfolio könnten die Bestellungen außerhalb von Förderprojekten stark sinken oder die Rahmenbedingungen determinieren sehr stark die Voraussetzungen für die Integration neuer Geräte und deren Systeme. Begleitet wird dieser Umstand von knappen Ressourcen in den Krankenhäusern auf allen Ebenen. Die IT-Abteilungen dürfen und müssen in kurzer Zeit ein Vielfaches ihres üblichen IT-Budgets ausgeben und produktiv nehmen. Das bindet Ressourcen im Management, dem Einkauf, der IT aber auch auf den Stationen, wo pflegerisches und ärztliches Personal in die Implementierung so mancher Tools eingebunden sein wird. In den nächsten drei Jahren mit neuen Produkten sich dann Gehör zu verschaffen, wird eine Herausforderung sein.

Mehr als Robotik – das KHZG bietet viele Chancen für die Medizintechnik

Ein Vorteil des KHZG ist wiederum die Diversität der elf Fördertatbestände. Krankenhäuser und Hersteller haben viele Anknüpfungspunkte, um gemeinsame Projekte zu realisieren. Dabei kann die Zusammenarbeit mit Medizintechnikanbietern Kliniken vor allem die Profilbildung in der Spitzenmedizin in ausgewählten Indikationsbereichen ermöglichen. Diese strategische Komponente zu betonen, wird für die Medizintechnik wichtig sein, damit solche Förderprojekte auch in den Steuerungskreisen der Kliniken Gehör finden. Profilierung in der Leistungserbringung zahlt dabei häufig auf die Unternehmens- und Medizinstrategie ein. In der IT-Strategie finden sich solche Projekte nicht immer wieder. Hier bedarf es einer klugen Ansprache und Stakeholdermobilisierung.

Besonders fünf der Fördertatbestände haben ein großes Potential für Medizintechnikhersteller:

  • FTB 1: Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik: In diesem Fördertatbestand haben Medizintechnikhersteller, sofern ihr Portfolio passt, die Möglichkeit, gemeinsam mit den Kliniken zukunftsweisende Projekte zu gestalten, da die Förderrichtlinie konkret „Investitionen in die digitale oder apparative Ausstattung der Notfallversorgung“ benennt. Hierbei ist auch die Integration vorgelagerter Leistungserbringer ein relevanter Aspekt, der für Medizintechnikunternehmen viele Chancen bietet.
  • FTB 2: Patientenportale (digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement): Dieser Fördertatbestand ist insbesondere für Hersteller von Wearables und kleinen Sensorik-Devices interessant, da als KANN-Kriterien die Integration von „(sensorbasierten) Wearables, Smart Devices oder Smartphone-Apps in strukturierter Form” dort explizit genannt werden. Wegweisende Projekte in diesem Bereich können den Weg ebnen zu einer stärkeren Akzeptanz von Wearables und patienten-zentrierter Sensorik. Allerdings bedarf es einer großen Motivation seitens der Klinik, da es sich hier um die Kür handelt – nicht die Pflicht. Es empfiehlt sich für Medizintechnikhersteller, auf Allianzen mit Anbietern von digitalen Patientenportalen zu setzen, um Kliniken ein „Rund-um-sorglos“-Paket anbieten zu können.
  • FTB 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation: Auch in diesem Fördertatbestand steht die Datenübertragung im Vordergrund. Moderne Medizintechnik verfügt in der Regel über eine ausgeprägte Konnektivität, sodass aufgezeichnete Vitaldaten und Prozessschritte in digitale Akten übertragen werden können. Einige Medizintechnikhersteller bieten bereits spezialisierte Software für ihre Geräte, die deren Einsatz dokumentiert. Eine Integration und Kooperation mit anderen Softwareanbietern bietet sich hier an.
  • FTB 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen: Insbesondere digital fortgeschrittene Kliniken wollen in diesem Bereich die Fördermöglichkeiten des KHZG nutzen. Die Anzahl marktreifer Produkte in Deutschland ist jedoch begrenzt. Eine gute Ausgangsposition haben Medizintechnikunternehmen in der Bildgebung, die bereits entsprechende Lösungen für Ärzte entwickelt haben. Doch auch andere Hersteller haben erkannt, dass sie mit ihren Daten den Ärzten und Pflegekräften Entscheidungen erleichtern können – es kann sich also lohnen, sich auf ein gemeinsames Projekt einzulassen, auch wenn das Produkt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Kriterien erfüllt. Hier werden sich die Kliniken absichern wollen – doch das Risiko kann sich für die Hersteller lohnen und so auch die eigene Entwicklungsroadmap positiv in dem Bereich unterstützen.
  • FTB 9: informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke: In diesem Fördertatbestand finden sich viele Medizintechnikhersteller wieder. Insbesondere durch die Verbindung von Robotik mit Telemedizin wird deutlich, dass auch die stationäre Versorgung von der Vernetzung über die vier Wände des Krankenhauses hinaus gedacht werden muss. Kliniken und Hersteller haben in diesem Bereich gleichermaßen die Chance zur medizinischen Profilierung und zum Aufbau von Strukturen, die ohne das KHZG möglicherweise nicht auf Platz eins der Investitionsliste stehen würden. Diese Chance gilt es zu nutzen, denn gerade in diesem Bereich wird es möglicherweise schwierig werden, in den kommenden Jahren der KHZG-Umsetzung neue Kunden von solchen umfassenden Projekten zu überzeugen.

Komplexität auf der Bundeslandebene

Doch viel Zeit bleibt den handelnden Akteuren nicht, denn bis zum 31. Dezember 2021 müssen alle Förderanträge durch die Bundesländer beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingereicht sein. Auch wenn diese Frist deutschlandweit einheitlich ist, sorgt die föderale Struktur des Gesetzes für ein heterogenes Bild in der Umsetzung, denn die Ausgestaltung des KHZG obliegt den Bundesländern und diese handhaben sowohl die Fristsetzung als auch die strategische Ausgestaltung sehr unterschiedlich.

Das KHZG wird für die Kliniken die Spreu vom Weizen trennen und zeigen, welches Medizintechnikunternehmen an ihrer Seite steht. Das KHZG ermöglicht eine Differenzierung zwischen den Herstellern, die nicht nur auf den Preis und die Leistungsfähigkeit eines Devices ausgerichtet sind, sondern auf Service, operative Exzellenz und ein partnerschaftliches Miteinander. Die Medizinproduktehersteller müssen nun zeigen, dass sie die Feinheiten des Gesetzes und dessen Umsetzung in der ganzen Komplexität verstanden haben und ihr Angebot entsprechend positionieren können. Es zeigt sich aber auch, wer ein agiles Mindset hat und diese Opportunität gut nutzen kann oder wer vor allem intern mit Behäbigkeit kämpft. Hier haben Unternehmen die Chance zu beweisen, dass sie mehr sein können als ein reiner Lieferant – eben ein Partner, auf den man zählen kann. Dieses Image wird die Medizintechnikhersteller auch über den Förderzeitraum des KHZG hinausbegleiten.

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* Die Autoren: Laura Wamprecht ist Geschäftsführerin bei Flying Health. Dr. med. Adrian Schuster ist Senior Director Medicine & IT bei Flying Health.

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