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BV-Med kritisiert neuen DiGA-Bericht In Sachen DiGA ist Deutschland EU-weit Vorreiter

Quelle: Pressemitteilung BV-Med 1 min Lesedauer

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Der aktuelle DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes gerät in die Kritik: Laut BV-Med verkennt er das Potenzial digitaler Gesundheitsanwendungen. Der DiGA-Markt etabliere sich gerade erst und Deutschland könne mit gezielten Anpassungen seine Vorreiterrolle stärken.

„Die pauschale Aussage des GKV-SV über fehlenden Nutzen bei DiGA ist nicht richtig. Darüber hinaus finden weder der Mehrwert von DiGA angesichts knapper Ressourcen im Gesundheitswesen noch die Herausforderungen, die für DiGA-Hersteller durch die andauernde Verschärfung der Anforderungen bestehen, im GKV-Bericht Erwähnung“, so BV-Med-Digitalexpertin Natalie Gladkov.(Bild:  Tina Eichner/BV-Med)
„Die pauschale Aussage des GKV-SV über fehlenden Nutzen bei DiGA ist nicht richtig. Darüber hinaus finden weder der Mehrwert von DiGA angesichts knapper Ressourcen im Gesundheitswesen noch die Herausforderungen, die für DiGA-Hersteller durch die andauernde Verschärfung der Anforderungen bestehen, im GKV-Bericht Erwähnung“, so BV-Med-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
(Bild: Tina Eichner/BV-Med)

Der neue DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) verkennt nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BV-Med) die großen Potenziale von digitalen Gesundheitsanwendungen. „Statt seiner Berichtspflicht neutral und objektiv nachzukommen, blickt der GKV-SV ausschließlich negativ auf digitale Gesundheitsanwendungen. Unsere Botschaft lautet: In Sachen DiGA ist Deutschland EU-weit Vorreiter. Der DiGA-Markt etabliert sich gerade erst und bietet großes Potenzial zur Verbesserung der Patienten-Versorgung. Wir müssen die innovationshemmenden Hürden abbauen, um digitale Medizinprodukte schneller in die Versorgung zu bringen“, so BV-Med-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

Die gezielte Nutzung evidenzbasierter digitaler Lösungen ist nach Ansicht des BV-Med Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens. „Bereits für eine vorläufige Aufnahme müssen Hersteller systematische Datenerhebungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorlegen, um eine ausreichende Begründung für zu erwartende positive Versorgungseffekte zu liefern. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um randomisierte kontrollierte Studiendesigns (RCTs). Die pauschale Aussage des GKV-SV über fehlenden Nutzen bei DiGA ist daher nicht richtig. Darüber hinaus finden weder der Mehrwert von DiGA angesichts knapper Ressourcen im Gesundheitswesen noch die Herausforderungen, die für DiGA-Hersteller durch die andauernde Verschärfung der Anforderungen bestehen, im GKV-Bericht Erwähnung“, so Gladkov.

Als Beispiele nennt die BV-Med-Digitalexpertin die mangelhafte Gestaltung des zeitlichen Ablaufs der BSI-Zertifizierung sowie die von Übergangslösungen und planerischen Unsicherheiten geprägte Umsetzung der ePA-Anbindung. Auch mangelt es an Verbindlichkeit der im Rahmen von DiGA-Beratungen durch das BfArM getroffenen Aussagen.

Natalie Gladkov: „Die Implementierung des DiGA-Fast-Track-Verfahrens stellt nach wie vor umfassende Herausforderungen an alle beteiligten Akteure. Dennoch ist sie im Rahmen einer innovativen, ressourcenschonenden und zukunftsweisenden Gestaltung von Gesundheitsleistungen von großer Bedeutung.“

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