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Factsheet BV-Med spricht sich für elektronische Gebrauchsanweisung aus

Quelle: Pressemitteilung BV-Med 2 min Lesedauer

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Der Bundesverband Medizintechnologie spricht sich für eine Erweiterung des Geltungsbereichs der elektronischen Gebrauchsanweisung für Medizinprodukte aus. In einem Factsheet informiert der deutsche Medtech-Verband über die Vorteile der Digitalisierung.

(Maks Lab - stock.adobe.com)
(Maks Lab - stock.adobe.com)

Derzeit muss jedem Medizinprodukt eine Gebrauchsanweisung („Instruction For Use“, kurz IFU) beiliegen, sofern das Produkt nicht selbsterklärend und eine sichere Anwendung auch ohne IFU gewährleistet ist. Die Gebrauchsanweisung muss die vorgesehenen Anwender oder Dritte über die sichere und wirksame Anwendung und die Leistung des Medizinprodukts informieren.

Die europäischen Vorschriften verlangen für die meisten Medizinprodukte die Bereitstellung einer IFU in Papierform. Fast jedes Medizinprodukt enthält daher eine gedruckte IFU, egal ob es sich beispielsweise um einen Katheter, ein chirurgisches Instrument, Verbandstoffe oder ein Perfusionsgerät handelt. Nur in bestimmten Fällen darf die IFU derzeit elektronisch bereitgestellt werden.

Der Nachteil: Je nach Medizinprodukt sind IFUs sehr umfangreich und können Hunderte von Seiten umfassen. Wird ein Medizinprodukt in mehreren EU-Ländern in Verkehr gebracht, sind zudem Übersetzungen erforderlich – und die notwendige Papiermenge steigt weiter an.

Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFUs) sind digital bereitgestellte Gebrauchsanweisungen. Auf dem Medizinprodukt oder den beigelegten Informationen ist ein eindeutiger Hinweis angebracht, wo die aktuelle Version der Gebrauchsanweisung zu finden ist. Auf Wunsch kann eine gedruckte Version kostenfrei angefordert werden. Derzeit ist die Anwendung von elektronischen Gebrauchsanweisungen regulatorisch auf einige wenige Produkte beschränkt, beispielsweise Implantate.

Factsheet informiert über eIFUs

Der Bundesverband Medizintechnologie (BV-Med) informiert in einem neuen Factsheet über die Vorteile einer elektronischen Gebrauchsanweisung (eIFU) für Medizinprodukte. Der Verband spricht sich dafür aus, den derzeitigen Geltungsbereich der eIFU-Verordnung auf alle Medizinprodukte sowie deren Zubehör zu erweitern, die für die professionelle Anwendung vorgesehen sind von medizinischem Fachpersonal angewendet werden, zuzulassen. „Wir würden damit den Papierverbrauch enorm reduzieren, Verpackungen kleiner und leichter machen, ohne dass darunter die Sicherheit leidet“, sagt BV-Med-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Nach Ansicht des BV-Med bietet die elektronische Gebrauchsanweisung zahlreiche Vorteile, über die das Factsheet ausführlich informiert:

  • Handhabung (Usability): eIFUs sind immer dann verfügbar, wenn der Anwender sie benötigt. Sie lassen sich leicht handhaben und durchsuchen, sodass benötigte Informationen schnell gefunden werden können. Die Anwendbarkeit wird außerdem durch eine Sprachauswahl, Vergrößerungen in der Darstellung sowie die Möglichkeit der Einbindung von Medien wie Videos oder Animationen verbessert. Ein schneller Zugang kann beispielsweise durch einen QR-Code ermöglicht werden, der auf der Produktverpackung abgebildet wird und auf die Webseite des Herstellers führt.
  • Aktualität: eIFUs bilden den aktuellen Stand ab und Updates können schneller zur Verfügung gestellt werden.
  • Nachhaltigkeit: eIFUs leisten einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit und unterstützen die Nachhaltigkeitsziele der EU durch Ressourcen- und Abfalleinsparung.
  • Sicherheit: eIFUs können durch eine mehr als zehnjährige Erfolgshistorie im Rahmen des aktuell schon möglichen Anwendungsbereichs ein hohes Maß an Sicherheit vorweisen.
  • Wettbewerbsfähigkeit: In Ländern wie den USA, Kanada, Brasilien oder Australien sind eIFUs für Medizinprodukte erlaubt und etabliert. Somit tragen eIFU-Anwendungen in der EU auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei.

Derzeit läuft eine Umfrage der EU-Kommission zum Thema bei professionellen Anwendern.

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