„Ein guter Kompromiss für mehr Patientensicherheit“
Benannte Stellen wie der TÜV Rheinland müssen künftig feststellen, ob sie mit einem Konformitätsbewertungsverfahren beauftragt wurden, das die Anwendung des Scrutiny-Verfahrens erfordert.
(Bild: TÜV Rheinland)
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