Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika sind nach MDR und IVDR verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einzurichten, anzuwenden und kontinuierlich zu verbessern. In der Praxis bleibt jedoch häufig unklar, wann eine Zertifizierung nach EN ISO 13485 erforderlich ist und wie sie sich von der EU-Qualitätsmanagementsystembescheinigung, der EU-Qualitätssicherungsbescheinigung oder der EU-Bescheinigung nach Artikel 16(4) unterscheidet. Welche Nachweise sind in welchen Konstellationen relevant? Eine Orientierungshilfe.
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