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EU-Lieferkettenrichtlinie EU-Mitgliedsstaaten stimmen für eine entschärfte Version der Lieferkettenrichtlinie

Von Susanne Braun 3 min Lesedauer

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Am 15. März 2024 stimmte eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für eine kürzlich angepasste Version der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Wirtschaftsverbände wie der ZVEI sehen allerdings weiterhin Probleme und Schwierigkeiten, wenngleich inzwischen deutlich weniger Unternehmen von der neuen Vereinbarung betroffen wären.

Am 15. März 2024 stimmte eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Am 15. März 2024 stimmte eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Mitteilung verkündet, haben die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 15. März 2024 mehrheitlich für den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie gestimmt. Deutschland hatte sich enthalten. Die viel diskutierte Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) war zuvor deutlich entschärft worden.

Die im Dezember 2023 vorgelegte Version sah etwa vor, dass Unternehmen ab 500 Arbeitnehmern und einem weltweiten jährlichen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro der in der CSDDD vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht entlang ihrer vorgelagerten und nachgelagerten Lieferkette nachkommen müssen.

Bedeutet: „Unternehmen sollen menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken in ihren Wertschöpfungsketten ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Unternehmen sollen dabei nur das tun, was vor dem Hintergrund der Schwere des Risikos und ihrer individuellen Einflussmöglichkeiten angemessen ist.“

Signifikante Abschwächung

Berichten zufolge, die sich beispielsweise bei der Zeit finden lassen, werden nun EU-Unternehmen und deren Mutterkonzerne mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro weltweit betroffen sein. Inkludiert sind ebenfalls Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie in der EU einen bestimmten Umsatz erreichen.

Die unabhängige paneuropäische Medienplattform Euractiv, die sich auf die Berichterstattung über europäische Angelegenheiten und politische Entwicklungen spezialisiert hat, berichtet, dass die Zahl der Unternehmen, die vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sind, im Vergleich zum vorherigen Entwurf um fast 70 Prozent sinkt. „Die jüngste Änderung des belgischen Kompromisses bedeutet, dass das EU-Gesetz mehr Unternehmen verschonen würde als das bestehende deutsche Lieferkettengesetz. Dessen Anwendungsbereich wird derzeit nur durch die Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens bestimmt, für die der Schwellenwert seit 2024 auf 1.000 angehoben wurde“, so Euractiv.

Erfolg auf politischer Ebene

„Die Abstimmung ist ein Sieg für die EU, die Umwelt und die vielen Leben, Gemeinschaften und Ökosysteme, die von zerstörerischen Geschäftspraktiken betroffen sind. Obwohl es weit hinter dem zurückbleibt, was ich mir gewünscht hätte, ist es ein wichtiger erster Schritt im Kampf gegen Fast Fashion, Zwangsarbeit und eine ganze Reihe anderer Missbräuche durch Unternehmen“, wird der irische Europaabgeordnete Barry Andrews, Mitverhandelnder des Gesetzes, von der Irish Times zitiert.

Auch Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, zeigt sich positiv gestimmt: „Seit vielen Jahren setze ich mich für faire Lieferketten ein. Es geht darum, dass in einer globalen Wirtschaft Menschenrechte nicht unter die Räder kommen. Dazu gehört der Schutz von Arbeitnehmern und Kindern vor Ausbeutung. Daher freue ich mich, dass es heute endlich gelungen ist, eine gemeinsame europäische Lösung für faire Lieferketten zu finden. Das ist gut für die Menschenrechte und die deutsche Wirtschaft, denn dadurch schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa.“

Die Richtlinie muss als Nächstes durchs EU-Parlament, doch es wird nicht damit gerechnet, dass dem Entwurf eine Mehrheit vorenthalten wird.

Misserfolg auf wirtschaftlicher Ebene?

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sieht in den Vorgängen hingegen einen Rückschlag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Zwar wären von dem aktuellen Entwurf jetzt deutschland- und europaweit spürbar weniger Unternehmen betroffen, doch die Bedenken hinsichtlich der Überprüfungs- und Nachweispflicht blieben erhalten.

„Damit wird der Überregulierung und der Überbürokratisierung in der EU neuen Vorschub geleistet, statt den nötigen Abbau von Bürokratie im Blick zu halten. Die großen Bedenken insbesondere des Mittelstands wurden damit unerwartet völlig zur Seite geschoben“, sagt Weber.

Dafür sehe man eine Schwächung des europäischen Wirtschaftsstandorts, weil anders als von der Wirtschaft vorgeschlagen kein praxisorientierter und pragmatischer Neuentwurf angegangen wurde, sondern die bisherigen Entwürfe nur abgeschwächt worden sind. „Das eigentliche Ziel hätte sein müssen, ein Gesetz zu verabschieden, das den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen auf rechtssicheren und praxistauglichen Füßen vereint“, erklärt Weber.

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