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PFAS-Konsultationsverfahren Konsultationsverfahren endet mit 5.600 Kommentaren zum PFAS-Verbot

Quelle: ECHA 1 min Lesedauer

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Das PFAS-Konsultationsverfahren ist zu Ende. Mehr als 5.600 Kommentare wurden verfasst. Im nächsten Schritt beurteilen Ausschüsse und beteiligte Länder die Kommentare.

Über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligten sich am Konsultationsverfahren.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligten sich am Konsultationsverfahren.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Zum Ende des PFAS-Konsultationsverfahrens am 25. September zählte die ECHA (European Chemicals Agency) mehr als 5.600 eingereichte Kommentare. Diese wurden von mehr als 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen verfasst.

Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Website der ECHA veröffentlicht. Informationen, die von den Teilnehmern als vertraulich bezeichnet werden, werden nicht veröffentlicht. Kommentare, die erst kurz vor Ablauf der Frist eingegangen sind, werden derzeit bearbeitet und in Kürze veröffentlicht.

Das weitere Vorgehen

Im nächsten Schritt werden die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA die vorgeschlagene Beschränkung unter Berücksichtigung der eingegangenen Informationen bewerten. Die Kommentare, die relevante, evidenzbasierte Informationen liefern, werden im Meinungsbildungsprozess berücksichtigt. Die Ausschüsse erarbeiten ihre unabhängigen, wissenschaftlichen Stellungnahmen in mehreren Sitzungen. Dabei wird allen Aspekten und betroffenen Sektoren Aufmerksamkeit geschenkt.

Die ECHA will der Europäischen Kommission die endgültigen Stellungnahmen so schnell wie möglich vorlegen und gleichzeitig eine ordnungsgemäße Prüfung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse gewährleisten. Sobald die Ausschüsse ihre Stellungnahmen angenommen haben, werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Deutschland, Norwegen, die Niederlande, Schweden und Dänemark, die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet hatten, werden die Kommentare aus der Konsultation ebenfalls prüfen und ihren ursprünglichen Vorschlag auf der Grundlage dieser Beiträge möglicherweise aktualisieren.

Die Kommission wird zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.

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