Der Hype um künstliche Intelligenz trifft auch Medizinproduktesoftware. Von Diagnostik-Apps bis zu komplexen chirurgischen Robotersystemen – die Neuheiten revolutionieren die Patientenversorgung. Während die Entwicklung rasant voranschreitet, müssen Hersteller gleichzeitig die dynamischen regulatorischen Herausforderungen meistern. Neben der MDR spielt auch das KI-Gesetz eine wichtige Rolle.
KI-gestützte Medizinproduktesoftware fällt künftig unter eine doppelte Compliance-Pflicht, die kaum Spielraum für Fehler lässt. (KI-generiertes Symbolbild)
(Bild: GPT Image Editor / KI-generiert)
KI-gestützte Medizinproduktesoftware fällt künftig unter eine doppelte Compliance-Pflicht, die kaum Spielraum für Fehler lässt. Die Medical Device Regulation (MDR) hat Software bereits als ernstzunehmendes Medizinprodukt etabliert, das eine robuste Klassifizierung und die Einbindung einer benannten Stelle erfordert, sobald es Entscheidungen mit erheblichem Einfluss auf Patienten trifft. Das neue EU-KI-Gesetz (AI Act ) zieht diese Produkte zusätzlich in die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme.
Diese Klassifizierung ist nicht nur eine Formalität. Sie erlegt Herstellern eine Reihe von Kernpflichten auf, die weit über traditionelle Software hinausgehen: Die Verpflichtung zu einem umfassenden Risikomanagement-System, strenge Anforderungen an die Datenqualität und Governance (Trainings-, Validierungs- und Testdaten), detaillierte technische Dokumentation und eine menschliche Aufsicht (Human Oversight).
Die Dynamik der KI und die kritische Daten-Governance
Die größte regulatorische Herausforderung liegt in der Natur lernender Algorithmen. Konventionelle Software ist statisch; KI-/ML-basierte Software ist dynamisch und kann sich nach dem Inverkehrbringen weiterentwickeln. Hier verlangen die Aufsichtsbehörden eine minutiöse Kontrolle, die sich im Qualitätsmanagementsystem (QMS) widerspiegeln muss, um die Konformität sowohl mit der MDR als auch mit dem KI-Gesetz zu gewährleisten.
Das QMS muss jeden möglichen Wandel (Change Management) eines Algorithmus vorausschauend managen können. Die Guidance-Dokumente der MDCG (Medical Device Coordination Group) und die neuen Auflagen des KI-Gesetzes betonen: Nur wer die Veränderung eines KI-Produkts regulatorisch beherrscht, behält die Kontrolle. Eine nicht konforme Änderung kann das Produkt schnell vom Markt nehmen.
Daten-Governance ist dabei das kritischste Thema für KI-Systeme, da schlechte Trainings-, Validierungs- oder Testdatensätze kein geeignetes KI-Modell ergeben. Hersteller müssen nachweisen können, dass die Datensätze für die Zweckbestimmung relevant, ausreichend repräsentativ und so fehlerfrei und vollständig wie möglich sind. Der Mangel an qualitativ hochwertigen Datenquellen macht die Einhaltung der Vorschriften derzeit zur Herausforderung. Selbst für benannte Stellen, die die Datensätze überprüfen müssen. Dies wird im Positionspapier von Team-NB zum KI-Gesetz (v.2) deutlich gemacht. Im Guidance-Dokument MDCG 2025-6 wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Daten-Governance durch eine Zertifizierung durch Dritte nachgewiesen werden kann, was letztlich zur Pflicht werden könnte. Neben bevorstehenden harmonisierten Normen zu diesem Thema wird die EU-Kommission Leitfäden zu Daten und Daten-Governance für Hochrisiko-KI-Systeme herausgeben.
Klinische Evidenz: Der größte Engpass für den Marktzugang
Die Erfüllung der MDR-Anforderungen mündet in der klinischen Bewertung und der Forderung nach robusten, untermauerten Leistungsansprüchen. Es reicht nicht aus, einen Algorithmus zu programmieren; seine Sicherheit und Wirksamkeit müssen in der Anwendung an Patientinnen und Patienten klar und nachvollziehbar belegt werden. Dies ist zwar oft der schwierigste Teil, schließlich unterliegen klinische Studien/Leistungsstudien aber weiterhin den MDR-/IVDR-Anforderungen. Selbst wenn sie „Praxistests“ für Hochrisiko-KI-Systeme entsprechen würden, stellt die MDCG 2025-6 klar, dass solche Tests zulässig sind, wenn sie gemäß den Anforderungen der MDR oder IVDR durchgeführt werden.
Tools und Services, die den Prozess der Validierung von Algorithmen strukturieren und die Dokumentation im Sinne von MDR, IVDR und KI-Gesetz aufbereiten, sind für den Markterfolg unerlässlich geworden. Sie helfen, die klinische Evidenz effizient zu erbringen und somit den Weg zur Zertifizierung zu ebnen. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur kostspielige Verzögerungen, sondern im schlimmsten Fall den Ausschluss vom europäischen Markt.
Webinar-Tipp: Entwicklung von KI-Algorithmen und klinische Praxis: Für alle, die erfahren möchten, wie KI-fähige klinische Entscheidungshilfen zu CE-zertifizierter Medizinproduktesoftware (MDSW) werden und wie dieser Prozess einfach und skalierbar gestaltet werden kann, veranstaltet der Branchenverband Swiss Medtech am 27. November 2025 von 11:30 bis 12:30 Uhr ein exklusives Webinar. Mit dabei: Evidencio BV, Anbieter einer Compliance-Plattform, worin KI-Algorithmen erfolgreich in die klinische Praxis integriert sind, und Berater der Decomplix AG. Gemeinsam geben sie wertvolle Tipps und Best Practices und führen Schritt für Schritt durch den Prozess.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.