France

Interview
Die Digitalgesetzgebung im Fokus

Das Gespräch führte Julia Engelke 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Digitalgesetzgebung beschäftigt die Medizintechnik-Branche. Doch welche Auswirkungen haben die einzelnen Gesetze? Darüber hat Devicemed mit Hans-Peter Bursig* vom ZVEI gesprochen.

„Mit dem GDNG wird eine wichtige Lücke geschlossen. Forschungsprojekte können dann auch ohne einen wissenschaftlichen Partner umgesetzt werden“, so Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer Fachverband „Elektromedizinische Technik” im ZVEI, dem Verband der Elektro- und Digitalindustrie. (Bild:  ZVEI/Devicemed)
„Mit dem GDNG wird eine wichtige Lücke geschlossen. Forschungsprojekte können dann auch ohne einen wissenschaftlichen Partner umgesetzt werden“, so Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer Fachverband „Elektromedizinische Technik” im ZVEI, dem Verband der Elektro- und Digitalindustrie.
(Bild: ZVEI/Devicemed)

Wie können Unternehmen der Medizintechnik-Branche von den erweiterten Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten gemäß dem Gesundheitsdatennutzungs-Gesetz (GDNG) profitieren und welche technischen Voraussetzungen sind dafür notwendig?

Mit dem GDNG wird Unternehmen der Medizintechnik erstmals die Möglichkeit eingeräumt, beim Forschungsdatenzentrum (FDZ) eigene Anträge zur direkten Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu stellen. Über das FDZ wird dann auch der Zugriff auf Daten aus der „ePA für alle“ möglich, die mit dem Digital-Gesetz eingeführt wird. Mit dem GDNG wird also eine wichtige Lücke geschlossen. Forschungsprojekte können dann auch ohne einen wissenschaftlichen Partner umgesetzt werden. Bisher konnte nur ein solcher Partner die Anträge zur Datennutzung stellen. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten definiert das FDZ, das beim BfArM angesiedelt ist.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung